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kobinet-nachrichten 05.04.2006 - 18:27
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Bundesverwaltungsgericht: Bahnhöfe müssen nicht behindertengerecht sein

.

Leipzig/Düsseldorf/Krautheim (kobinet) Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte sowie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter sind heute mit ihrer Verbandsklage gegen das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Leipziger Richter entschieden, dass Bahnunternehmen nicht verpflichtet seien, behindertengerechte Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten oder diese zu erhalten (Az. 9 C 1.05 und 9 C 2.05). "Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung enthalte keine konkreten Vorgaben hinsichtlich Art, Umfang und zeitlicher Verwirklichung des anzustrebenden barrierefreien Zugangs zu Bahnsteigen. Dies näher festzulegen, habe der Gesetzgeber bewusst den Programmen überlassen, die die Eisenbahnen unter Beteiligung der Behindertenverbände zu erstellen haben. Nach den Kriterien des im Juni 2005 beschlossenen Programms der Deutschen Bahn, die sie auch im vorliegenden Fall angewandt habe, sei die schrittweise Herstellung von barrierefreien Zugängen zu Bahnsteigen derzeit in der Regel beim Neu- oder Umbau von Bahnhöfen ab 1000 Fahrgästen pro Tag vorgesehen. Diese Regel sei vor dem dargestellten rechtlichen Hintergrund nicht zu beanstanden", so das Gericht in einer Pressemitteilung. Die Behindertenverbände zeigten sich über den Ausgang des Verfahrens enttäuscht. "Das Behindertengleichstellungsgesetz erweist sich damit als zahnloser Tiger", so Katja Kruse, Rechtsexpertin beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte. "Statt Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, erlaubt es das Beseitigen eines Bahnsteiges, der bislang für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich und damit barrierefrei war." Durch das im Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz war unter anderem auch eine Vorschrift der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geändert worden. Kernpunkt des Rechtsstreits war die Frage, ob sich aus dieser Vorschrift konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit beim Umbau einzelner Bahnsteige ergeben. Die Richter verneinten dies. "Damit ist jetzt der Gesetzgeber aufgerufen, die EBO nachzubessern", fordert Kruse. "Die Beseitigung behindertengerechter Zugänge zu Bahnsteigen schränkt die Mobilität ein und verhindert die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Im Eisenbahnrecht muss deshalb ein ausdrückliches Verschlechterungsverbot verankert werden." Hintergrund für die Verbandsklage ist der Umbau des Bahnhofes in Oberkochen (Baden-Württemberg). Der bislang ebenerdig zugängliche Bahnsteig ist nach dem Umbau nur noch über zwei Treppen sowie eine Fußgängerunterführung erreichbar. Der Einbau von Aufzügen soll nach den Richtlinien der Deutschen Bahn erst dann erfolgen, wenn die Station täglich von mehr als 1.000 Fahrgästen genutzt wird. sch  

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Andras W. schrieb am 09.11.2008, 08:49

Aussenseiter die keine Behinderten inder Familie o

Ich habe einen Freund der auf eine Rollstuhl Angewiesen ist, wenn er manl alleine Weg will kommt dieser schnell bei verschiedenen Bahnhöfen der bzw. Bahnsteigen an seine Grenzen da Stufen oder zu hohe Bordsteine das weiter Kommen zu den Bahnhöffen bzw. anderen Bahnsteigen ihn hindern Überhaubt da hin zu kommen. Das haben die richter in Ihrer Urteilsbegründung nicht berücksichtigt.

Wenn ich bei einer Kontrollfahrt Passenten auf dieses Problem aufmerksam mache Höre ich nur "Was kann ich dafür!" OK die können nichts dafür aber Trotzdem wollte ich diese mal darauf aufmerksam machen das auch sie in so einen Rollstuhl landen können.

Manfred Keitel schrieb am 23.04.2006, 18:43

Was uns das alles kostet!!

Sowohl nichtbehinderte als auch behinderte Steuerzahler sollten sich (wenn sie für das Thema Energie aufwenden) dafür einsetzen, daß endlich konsequent barrierefrei gebaut wird, um das teure Nachrüsten einzusparen. Sowohl beeinträchtigte als auch nichtbehinderte Sozialhilfeempfänger und Erwerbstätige genießen Leistungen und Vorrichtungen, die sie sich nicht persönlich gutschreiben können, aber das ist auch richtig so. Auf keinen Fall sollten wir - als von behinderung Betroffene - uns auseinander dividieren lassen, sondern an einem Strang ziehen. Auch nichtbehinderte können von Behinderung betroffen sein, wenn Angehörige, Partner, Freunde, Kunden usw. eine Beeinträchtigung haben. Bitte in Zukunft daran denken und danach handeln, danke. ;-)

Grüße
Manfred

Andreas W. schrieb am 23.04.2006, 18:05

Diese leute haben das gleichstellungsgestz nicht b

Meine Meinung: Die Richter, die sich mit ihrem Urteil gegen behindertengerechte Bahnhöfe entschieden haben, sollten sich mal einen Monat lang NUR im Rollstuhl fortbewegen müssen, um zu sehen, wo Rollifahrer Probleme haben! Die Richter haben das Grundgesetz, wo Behinderte im Vergleich zu unversehrten Bundesbürgern eindeutig als gleichgestellt zu betrachten sind, nicht angemessen berücksichtigt.

Andreas W. schrieb am 23.04.2006, 18:03

Diese leute haben das gleichstellungsgestz nicht b

Meine Meinung: Die Richter, die sich mit ihrem Urteil gegen behindertengerechte Bahnhöfe entschieden haben, sollten sich mal einen Monat lang NUR im Rollstuhl fortbewegen müssen, um zu sehen, wo Rollifahrer Probleme haben! Die Richter haben das Grundgesetz, wo Behinderte im Vergleich zu unversehrten Bundesbürgern eindeutig als gleichgestellt zu betrachten sind, nicht angemessen berücksichtigt.

Bernhard Meyer schrieb am 14.04.2006, 13:09

als Behinderter Steuerzahler

sehe ich das ganz anders, denn es ist mir nicht möglich überall den Zutritt zu erhalten, obwohl ich tausende Euro Steuern zahle. Eigentlich müsste auch nicht behinderte Steuerzahler dies so sehen, denn Sie können einen Unfall haben und im nächsten Moment stehen sie vor dem selben Problem wie die behinderten Steuerzahler. Bitte verwechseln Sie auch nicht Behinderte zwangsläufig mit Sozialhilfeempfängern.

Berthold Münster schrieb am 14.04.2006, 10:19

Vernunft obsiegt!?

Als nicht behinderter Steuerzahler würde ich mir wünschen, dass an dieser Stelle auch mal mehr das mit Milliardenaufwand für Behinderte Erreichte gewürdigt wird als nur über das noch nicht Erreichte in höchster Erregungsform zu lamentieren. Eine Grenze festzulegen (z.B. 1000) ist sehr vernünftig, um die begrenzten Investitionsmittel dort einzusetzen, wo besonders viele (behinderte) Menschen profitieren.

Wasilios Katsioulis schrieb am 13.04.2006, 13:42

gesamter Text

Auf dem richtigen Gleis: Mobilitätsbarrieren bei der Bahn fallen

In ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen sollen mit der Bahn leichter ans Ziel kommen. Das hat sich die Bahn vorgenommen und zum Programm, dem DB Mobilitätsprogramm, gemacht. Wie weit ist die Bahn dabei gekommen? Das wollte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, wissen. Bei der Deutschen Bahn AG (DB) informierte sie sich, wie die Umsetzung des DB-Mobilitätsprogramms für Menschen mit Behinderungen vorangekommen ist.

Fazit: "Die Umsetzung kommt alles in allem gut voran. Ich freue mich über das bisher Erreichte und bin davon überzeugt, dass wir die noch bestehenden Hürden gemeinsam aus dem Weg räumen können," stellte Evers-Meyer fest. Das ist ganz im Sinne des "Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen" [BGG]. Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema des seit Mai 2002 geltenden BGG. Es verpflichtet auch Verkehrsunternehmen, Menschen mit Behinderungen Hürden aus dem Weg zu räumen. Das ist wichtig, denn diese Menschen sollen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Konkret bedeutet das: Bahnunternehmen müssen Programme erstellen, um Barrierefreiheit zu schaffen. Nahverkehrspläne müssen Maßnahmen dafür enthalten.

Konkrete Maßnahmen sind wichtig

Seit Sommer 2004 ist sichergestellt, dass für alle neu zu entwickelnden Zugsysteme im Fernverkehr die fahrzeuggebundene Einstiegshilfe im Anforderungsprofil enthalten ist. Sie wird damit zu einem festen Bestandteil aller neu zu beschaffenden Zugsysteme. Bei der Modernisierung bereits im Einsatz befindlicher Züge sei darüber hinaus damit begonnen worden, kleinere Maßnahmen für Barrierefreiheit umsetzen. Darunter muss man sich zum Beispiel barrierefreie Bedienelemente oder automatische Ansagen vorstellen. Die Modernisierung von 118 Triebköpfen und 708 Mittelwagen werde voraussichtlich Ende 2008 abgeschlossen sein.
Im Bereich der Bahnhöfe sei heute knapp die Hälfte stufenfrei erreichbar. Prototypen von barrierefreien Informationssystemen stünden für den vorrangigen Einsatz auf kleineren Bahnhöfen bereit. Auch im Nah- und Regionalverkehr werde in Zusammenarbeit mit den Landesnahverkehrsgesellschaften intensiv an der Umsetzung des Mobilitätsprogramms gearbeitet. Die Leiterin der Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten der DB, Ellen Engel, legt Wert darauf zu betonen, dass die Bahn bemüht sei, die Umsetzung des Mobilitätsprogramms ständig voranzutreiben. Dafür gebe es eine Arbeitsgruppe, zu der auch Betroffene und Vertreter von Interessenverbänden gehören.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sagte zu, sich mit ihrem Arbeitsstab weiterhin fachlich und personell an diesem Gremium zu beteiligen. Arbeit gebe es ihrer Ansicht nach genug: "Nach wie vor zieht sich der Problemkreis von der flächendeckenden Versorgung mit barrierefreien Bahnhöfen über die Bedienung von Einstiegshilfen bis hin zur barrieref

Wasilios Katsioulis schrieb am 13.04.2006, 13:39

Heutiger Newsletter der Bundesregierung zum Thema

www.bundesregierung.de/Service/Online-Publikationen/E-Magazines-,9276.983342/e-magazine.htm?link=bpa_ezine

Arnd Hellinger schrieb am 11.04.2006, 16:23

Re: Verbände beteiligt?

In der Tat hätten die beteiligten Verbände sich bezüglich der Mindestnutzungszahlen für Bahnhöfe der DB eiwas unnachgiebiger verhalten und dies auch offensiv kommunizieren sollen - 200 Fahrgäste wären z.B. für eine Phase "bis 2015" ein akzeptabler Richtwert gewesen.

Wie dem auch sei: Die meisten Bahnhöfe mit bis zu 1.000 täglichen Fahrgästen "leben" von Zügen des Regional- und Nahverkehrs. Die wiederum fahren nicht, weil bei DB Regio oder einem anderen Bahnunternehmen lauter selbstlose Menschen arbeiten, sondern weil sie von Bundesländern und/oder Verkehrsverbünden - im Fachdeutsch heißen die "Aufgabenträger" - ganz konkret bestellt und bezahlt werden. Daher haben diese Besteller deutlichen Einfluss auf die Gestaltung von Bahnhöfen und Fahrzeugen. Und sie arbeiten in einer "BAG-SPNV e.V." bundesweit zusammen - etwa um technische Standards abzustimmen...

Was spräche also dagegen, dass der DBR und die übrigen Verbände mit der BAG-SPNV eine Zielvereinbarung über jene Stationen aushandelt, die vom aktuellen "Programm der DB" wegen (angeblich) zu niedriger Nutzerzahlen nicht erfasst werden?

Manchmal muss man leider kreativ sein...

Arnd Hellinger schrieb am 11.04.2006, 15:41

Re: Schwerbehindertenparkplätze

Von einer bundesweiten Initiative für mehr Beh.-Parkplätze weiss ich nichts, aber vielleicht wirst Du unter www.mobil-mit-behinderung.de fündig...

Allerdings ist m.E. fraglich, ob zur Lösung eines (angeblichen) Parkplatzproblems tatsächlich Aktionen auf Bundesebene sinnvoll sind, weil hier kommunale Behörden jeweils autonom entscheiden, wo wann wieviele Parkplätze ausgewiesen werden. Und das ist auch gut so. Vor Ort kennt man die jeweiligen Verkehrsstrukturen besser als in Berlin...

Gerhard Heinemann schrieb am 11.04.2006, 14:41

Schwerbehindertenparkplätze

Ein so ähnliches Problem:

Weiss jemand, ob es eine Initiative gibt, die sich für die Einrichtung von mehr Behindertenparkplätzen einsetzt?

Christiane Link schrieb am 11.04.2006, 13:39

Verbände beteiligt?

@ Volker Sieger
Wiegt denn die 1000er-Regelung nicht so schwer, dass es gerechtfertigt gewesen wäre, aus den Verhandlungen auszusteigen?

Ich kann mich zudem nicht erinnern, von den beiteiligten Verbänden großen Protest vernommen zu haben als das Programm verabschiedet wurde. Meines Erachtens hätte die 1000er-Regelung es durchaus gerechtfertigt, sich vom Verhandlungstisch zu entfernen.

Hauke Juranek schrieb am 11.04.2006, 01:30

zu Bahnsteigzugang

Zu vorigem Artikel, letzter Absatz: gemeint sind nicht "nie funktionierende Bahnhöfe" sondern "nie funktionierende Aufzüge"

Hauke Juranek schrieb am 11.04.2006, 01:22

Bahnsteighöhen und Zugang

Zu Bahnsteighöhen:
Auf der Bahnlinie Berlin - Rostock sollen die Bahnsteige wieder eine höhe von 76cm bekommen, obwohl dort nur Züge mit Einstiegshöhe von 55cm halten. Begründung der DBAG: Es sei eine Konzernentscheidung an Strecken mit Fernverkehr 76cm Bahnsteige zu bauen.

Dabei müssen selbst an 76cm Bahnsteigen Stufen in IC und ICE Züge überwunden werden.
Das schlimme daran: Wenn der Bahnsteig höher als der Einstieg des Fahrzeuges ist wie es dann bei den dort verkehrenden Doppelstockwagen der Fall ist, dann helfen auch die üblichen technischen Einstiegshilfen nicht mehr.

Eine zukünftige einfache Lösung des Einstiegsproblems wäre für alle Reisenden, wenn einfach der untere Teil einer Zugtür als Rampe auf den Bahnsteig geklappt wird. Diese Lösung geht aber auch nur mit der niedrigeren Bahnsteighöhe, was z.B. die Alpenländer längst erkannt haben. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf, Verantwortliche zu überzeugen. Es ist leider eine philosophische Frage geworden, welche Höhe das Optimum darstellt, obwohl die sachlichen Argumente für die 55cm Höhe sprechen sollten.

Ein weiteres Problem stellt der Bahnsteigzugang dar. Dass es bei der DBAG auch ebenerdig und mit Schranken geht statt mit nie funktionierenden Bahnhöfen kann man bald an dem fertiggestellten Bahnhof Züssow sehen.

Nachfragen und Kontakt über www.pro-bahn.de/m-v/

Wasilios Katsioulis schrieb am 10.04.2006, 13:28

weiterleitung....

ist leider nicht wie gewünscht an den Vorstand erfolgt. Die Antwort ist zwar standardisiert aber entspricht in etwa dem was die Bahn "denkt", insofern erwarte ich auch vom Vorstand keine andere Antwort. Jeder persönlich Betroffene sollte dieses Thema jedoch beim Vorstand ansprechen um für "seinen" Bahnhof eine Lösung zu erreichen.

Arnd Hellinger schrieb am 10.04.2006, 12:45

Standardantworten

Wenn Hierr Katsioulis eine derart grundsätzliche Anfrage "nur" an den Kundendialog FV schickt, wo man eher für geplatzte Anschlüsse, ungereinigte Wagen etc. zuständig ist, braucht er sich über nichtssagende Standardantworten aus dem Computer nicht wirklich zu wundern. Richtiger wäre es, solche Anfragen an Hartmut.Mehdorn@bahn.de oder Ellen.Engel@bahn.de zu richten, verbunden mit der Bitte, bei der Antwort auf Textbausteine zu verzichten - das führt eher zu individueller Bearbeitung.

Die Kernfrage bleibt aber: Können wir von einem Wirtschaftsunternehmen DB AG wirklich fordern, ALLE Bahnhöfé und Züge SOFORT barrierefrei zu machen, oder macht es nicht doch Sinn, dort zu beginnen, wo hohe Nachfrage zu erwarten ist - etwa beim ICE1?

Bei dessen Umbauplanung ist allerdings tatsächllich so einiges schief gelaufen...

Wasilios Katsioulis schrieb am 10.04.2006, 08:58

Antwort der Bahn


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kundendialog [mailto:kundendialog@bahn.de]
Gesendet: Montag, 10. April 2006 06:21
An: Katsioulis
Betreff: Barrierefreies Reisen bei der Bahn ID[|#1695324880#592640#463013b#|]

Sehr geehrter Herr Katsioulis,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April dieses Jahres, die wir gerne beantworten.

Die Deutsche Bahn AG hat es sich zum Ziel gesetzt, ihren mobilitätseingeschränkten Kunden ein "barrierefreies Reisen" in allen Zügen zu ermöglichen. Um dies zu ereichen, wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt.

Kernstück der umfangreichen Bemühungen ist die 1999 ins Leben gerufene Mobilitätsservicezentrale, die telefonisch unter 01805 - 512 512 (12 ct/min) erreichbar ist. Hier erhalten unsere behinderten Fahrgäste Hilfe bei der Planung und Durchführung ihrer Reise.

Weitere wichtige Punkte sind der Einsatz behindertengerechter Fahrzeuge sowie die Umrüstung von Altfahrzeugen. Neben behindertengerechten Toiletten und ausreichend großen Stell- und Bewegungsflächen dienen vor allem technische Einstiegshilfen dazu, Barrieren abzubauen. In den meisten Fernverkehrsbahnhöfen stehen inzwischen Hublifte oder Rampen zur Verfügung. Im Nahverkehr ist bereits die Mehrzahl unserer Züge mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen ausgestattet.

Bei allem Bestreben, die Reisebedingungen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu optimieren, muss die Deutsche Bahn AG jedoch auch stets den wirtschaftlichen Aspekt im Blick behalten, so dass leider nicht jede wünschenswerte Maßnahme heute schon realisiert werden kann.

Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn nutzen und wünschen Ihnen stets angenehme Reisen in unseren Zügen.


Mit freundlichen Grüßen

DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog
i.A. Heike Ghassemi

**** Hotline: 01805 194195 (12 ct/Min.) **** Mail:kundendialog@bahn.de **** www.db.de/kontakt


Wasilios Katsioulis schrieb am 09.04.2006, 23:18

Offener Brief an die Bahn

a) trifft es zu, dass die Deutsche Bahn sich geweigert hat, Behinderten Fahrgästen den barrierefreien Zugang zu allen Bahnhöfen zu ermöglichen?

b) Ist dieses Problem bei den behinderten WM-Gästen im Ausland bekannt?

c) Wie stellt die Bahn AG sicher, dass die behinderten WM-Gäste barrierefrei den Zugang zu allen Bahnhöfen gewährleistet.

Ich erbitte eine zeitnahe und schriftliche Antwort durch den Vorstand der Bahn AG.

MfG

Gustav von Bahnhausen schrieb am 09.04.2006, 22:03

also ein Skandal

dass die Bahn sich gegen die Erfordernisse behinderter Fahrgäste richtet die Bahn barrierefrei erreichen zu können, zeigt eindringlich, dass der Vorstand der Deutsche Bahn AG seine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber gesunden und behinderten Menschen gleichermassen nicht verstanden hat. Dies ist schon traurig, wenn Behinderte und die zugehörigen Verbände bis zu den höchsten Deutschen Gerichten ziehen müssen nur weil die Vorstände der Bahn ihre gesellschaftliche Verantwortung in diesem Punkt nicht verstanden haben. In anderen Ländern läuft sowas mit einem Telefonanruf, in Deutschland leider nicht. Schade das alles gesetzlich geregelt werden muss und die Verantwortlichen nicht von sich aus unabdingbar notwendige Voraussetzungen von sich aus schaffen!

Wenn man gut drüber nachdenkt eigentlich ein Skandal, den die Bahn von sich aus korrigieren sollte.

Volker Sieger schrieb am 09.04.2006, 21:48

Notwendige Richtigstellung

Der Leserbrief von Norbert Diske hat mich maßloß geärgert! Er ist überschrieben mit "Sachlich bleiben". Als Mitglied der Verhandlungskommission der Behindertenverbände möchte ich darauf hinweisen, dass sachlich richtig folgendes ist:
Zwischen der Deutschen Bahn und den Behindertenverbänden sind nach monatelangen Verhandlungen um das Programm der DB zur Herstellung von Barrierefreiheit am Ende drei fundamentale Dissenspunkte offen geblieben. Ein Punkt war die so genannte 1000er-Regelung, wonach die DB auch bei Neu- und wesentlichen Umbauten davon absieht, die volle Barrierefreiheit an Stationen zu realisieren, die weniger als 1000 Reisende pro Tag aufweisen. Da das BGG und die damit geänderte EBO kein Veto-Recht oder dergleichen für die Verbände vorsieht, blieb den Behindertenverbänden nichts anderes übrig, als die drei Dissenspunkte zu benennen. Es stand nicht in unserer Macht, die DB zu etwas zu zwingen, was sie nicht wollte. Die 1000er-Regelung, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde liegt, ist demnach einzig und allein dem Unwillen der DB, volle Barrierefreiheit auch an kleineren Bahnhöfen herzustellen, sowie den offensichtlich nicht weit genug gehenden Bestimmungen des BGG bzw. der EBO geschuldet. Eine Mitverantwortung der Behindertenverbände für das Urteil zu konstruieren, sehr geehrter Herr Diske, ist demnach schlicht und ergreifend sachlich falsch!

Reinhold Muhle schrieb am 08.04.2006, 09:58

.... es geht

um ein fundamentales Erfordernis Behinderter ihr Ziel erreichen zu können. Für jemanden der nicht im Rollstuhl sitzt ist es einfach zu sagen es ginge lediglich um ein Verwaltungsproblem. Es tut mir leid aber dieses Problem ist durch das Urteil nicht ausreichend gewürdigt worden, deshalb sollten die Kläger auch Verfassungsbeschwerde einreichen!

Norbert Diske schrieb am 08.04.2006, 08:59

Sachlich bleiben

Bei allem Unmut: Die Leipziger Richter haben nur beurteilt, ob verwaltungsmäßig etwas zu beanstanden ist. Bedürfnisse von Einzelnen oder Gruppen, berechtigt oder unberechtigt, spielen hier keine Rolle. Und in dem Umbauprogramm steht nun mal die Zahl 1.000. Und an diesem Programm waren die Verbände beteiligt! Jetzt, wo scheinbar etwas schief gelaufen ist, den eigenen Anteil zu leugnen und mit dem Finger auschließlich auf andere zu zeigen, ist genauso so einfach, wie feige und falsch.

Reinhold Muhle schrieb am 06.04.2006, 15:48

Bundesverkehrsministerium

müsste eigentlich beim Minister ankommen:

minister@BMVBS.bund.de

Gotthilf Lorch schrieb am 06.04.2006, 13:01

Aufegepasst !

Während uns die Gesetze in den letzten immer mehr Rechte und gesellschaftliche Teilhabe versprechen und vorgaukeln, zeigt uns hier die Justiz, was schon lange bittere Wahrheit ist - der gesellschaftliche Abstieg und die schwindende Anerkennung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen schreitet in großen Schritten voran. Deshalb, liebe Mitbetroffenen, zieht Euch warm an und den Nacken tief ein, denn für uns wird es bitter kalt werden in Deutschland !

Ralph Hoppe schrieb am 06.04.2006, 10:16

Schade...

Schade, dass die Barrierefreiheit nicht einfach durch Vernunft erreicht wird...
Schade, dass die Barrierefreiheit auch nicht vom Himmel fallen wird...
Schade, dass bei solchen Artikeln leider keine eMail-Adressen stehen, so dass man seine Empörung gleich an die richtigen Stellen schicken kann...
Schade, dass niemand sein Recht passiv erstreitet und sich einfach ein paar behinderte Menschen dort aufstellen, wo für sie auch die Barrieren sind und somit den nicht behinderten Menschen zeigen, was Barrieren sind...
Schade, dass immer auf die Verbände gewartet wird, die irgendetwas tun sollen - die Verbände sind letztendlich wir...
Also, wer setzt sich mit mir vor den nächsten barriereunfreien Bahnhof oder eine Fahrkartenverkaufsstelle?
Und wenn wir schon gerade dabei sind: es wäre schön, wenn man die "Einstiegshilfe" der Bahn ein bisschen flexibler gestalten könnte...

Michael Knuffmann schrieb am 06.04.2006, 09:20

Unbedingt Verfassungsbeschwerde einlegen!

Die beiden Behinderten-
organisationen, wie der Bundesverband für Körper,-
und Mehrfachbehinderte, Düsseldorf und der Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter, Krautheim
sollten schnellstens Verfassungsbeschwerbe beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Ansonsten kommt es nicht zum Druck, die Deutsche Bahn zwecks ihrer Verpflichtung Aller Fahrgäste mit ihren Mobilitätsanspruch zu garantieren. Notfalls können wir Menschen mit Behinderung die Gleise blockieren um noch mehr Aufmerksamkeit und Richtigstellung unserer Mobilitätsprobleme in puncto Deutsche Bahn zu zeigen.

Michael Knuffmann

Peter Baaken schrieb am 06.04.2006, 07:48

Ausgrenzung geht weiter!

Die Ausgrenzung behinderter Menschen nimmt wieder zu.

Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für viele Menschen die auf eine barrierefreie Umwelt angewiesen sind.

Verantwortlichen kann man offensichtlich nicht mehr klarmachen, wie wichtig Barrierefreiheit ist. Über allem steht das Wort Kosten.

Andererseits fragt zum Beispiel niemand, wie ein Mensch mit Behinderung der berufstätig ist, kein Auto hat bzw. es nicht benutzen kann und somit auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, seinen Beruf ausüben soll, wenn der Weg zur Arbeit nicht barrierefrei ist.

Hier tun sich massive Widersprüche auf.

Viele Politiker verlangen von allen mehr Flexibilität, Mobilität, mehr Altersvorsorge etc. ab um einen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. zu bekommen und für das Alter vorzusorgen.

Andererseits wird Flexibilität und Mobilität durch solch ein Urteil für viele unmöglich.

Wenn das so weiter geht, ist eine selbstbestimmte Lebensführung nicht mehr zu errreichen bzw. zu erhalten.

Die Kläger sollten alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Verfassungsbeschwerde etc.) ausschöpfen.

Arnd Hellinger schrieb am 06.04.2006, 01:04

Falsch verhandelt?

Abgesehen davon, dass der Wortlaut des § 2 Abs 3 EBO einen Grenzwert von 1.000 Fahrgästen nicht kennt, frage ich mich, warum die Kläger auf der Kombination "Aufzug und Treppe" als Bahnsteigzugang bestanden haben. In der Schweiz etwa baut die SBB (Schweizerische Bundesbahn) in solchen klwinen Bahnhöfen einfach "Rampe pur" und alle sind glücklich damit. Das sollte auch wegen seiner geringeren Bau- und Folgekosten ein Konzept sein, mit dem DB und EBA leben können...

Übrigens sind Gleisüberwege bwi Eisenbahnen etwa für Blinde (können einen nahenden Zug nicht erkennen) oder Rollstuhlnutzer (kleine Vorderräder bleiben an Fahrschiene hängen) alles andere als barrierefrei. Bei Straßenbahnen sieht das u.a. wegen kürzerer Bremswege der Züge deutlich anders aus.

Reinhold Muhle schrieb am 05.04.2006, 20:25

Bundesverfassungsgericht

die Behindertenverbände sollten prüfen, ob Sie gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde beim BVG einlegen. Auch wenn die Kassen angespannt sind, sollte die Bahn an die Behinderten denken und ihnen den Zugang ermöglichen. Auch Richter sind nur Menschen und haben die Problematik eines Rollstuhlfahrers im Bahnhof wohl nur am Rande beleuchtet, statt hierauf das Hauptaugenmerk zu legen wie es das Grundgesetz erfordert hätte.

Max Mütze schrieb am 05.04.2006, 19:42

Mehr Präzision

Die Leipziger Richter haben in ihrem umstrittenen Urteil zu barrierefreien Bahnhöfen mehr Präzision des Gesetzgebers angemahnt. Darauf sollten Behindertenverbände weiter pochen.

Markus Schmidt schrieb am 05.04.2006, 19:31

Das Bundesverwalungsgericht mißachtet das GG.

Offensichtlich ist denen Richter des Bundesverwaltungsgericht nicht bekannt genug, ggf. auch gar nicht bekannt, dass auch Menschen mit körperlicher und geistige Einschränkung vor Diskriminierung im Artikel 3. Abs. 2, Nr des GG geschützt sind. Viele betrachten dies nur als Schöheitfehler. Offentliche Gebäuden, unter alle Bahnhöfen gehören, ist es Pflicht, für Rollstuhlfahrer den Zugang am öffentlichen Leben teilzunehmen... Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde ich mich nicht abgeben, eher wert zu überlegen, Verfassungsbeschwerde einzulegen... Liebe Grüße Markus

Gerhard Bartz schrieb am 05.04.2006, 19:01

Recht haben

Dazu fällt mir nur noch ein Spruch von Dieter Hildebrandt ein: "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

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