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06.04.2006 - 11:39

Merkzeichen B - Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause.

Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, sieht gute Chancen dafür, dass ihr Vorschlag zur gesetzlichen Klarstellung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches Merkzeichen B noch vor der Sommerpause als Referentenentwurf vorliegt. Am Rande einer Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen sagte die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete heute in Berlin: "Es sind alle Vorbereitungen getroffen. Ich hoffe, dass der Fahrplan eingehalten werden kann und wir die Klarstellung dann schnell ins Parlament bekommen." Evers-Meyer hatte sich Anfang des Jahres mit einem entsprechenden Formulierungsvorschlag an Sozialminister Franz Müntefering gewandt. Die Klarstellung soll nun im Zusammenhang mit einer ohnehin anstehenden Gesetzesänderung zur Verrechtlichung der Anhaltspunkte, die für die Erteilung von Schwerbehindertenausweisen von Bedeutung sind, erfolgen. Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch die veraltete Terminologie im Gesetz und auf dem Ausweis kann jedoch der - falsche - Eindruck entstehen, dass die Berechtigten verpflichtet sind, immer eine Begleitperson bei sich zu haben. Dies hat in letzter Zeit vermehrt zu Benachteiligungen und Diskriminierungen behinderter Menschen geführt. Ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg im Fall einer Heimbewohnerin, die einen Unfall verursachte und das Merkzeichen B im Ausweis hatte, leitete aus dem Merkzeichen eine verschärfte Aufsichtspflicht ab. Einige Einrichtungen erwogen daraufhin, Personen mit einem Merkzeichen B, zu denen unter anderen Rollstuhlfahrer, blinde und gehörlose Menschen zählen, nicht mehr allein auf die Straße zu lassen. Evers-Meyer: "Auch Schwimmbäder beziehen sich zunehmend auf das Merkzeichen B und verweigern behinderten Menschen ohne Begleitung den Zutritt. Damit wird der Nachteilsausgleich plötzlich selbst zum Nachteil. Wenn wir Menschen mit Behinderungen ein Leben in Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen wollen, brauchen sie aber die Unterstützung durch Gesetze und keine neuen Hürden." sch  

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