
Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat auch heute keine Entscheidung über das Antidiskriminierungsgesetz und über die im Zivilrecht zu schützenden Gruppen getroffen. Der Antrag der Grünen unter dem Motto "Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz" wurde mit der Mehrheit der großen Koalition in die Ausschüsse überrwiesen. (vgl. kobinet-nachrichten vom 07.04.2006) In der halbstündigen Debatte wurden die bereits im Januar bei der ersten Lesung des von den Grünen eingebrachten Gesetzesentwurfes für ein Antidiskriminierungsgesetz geäußerten Positionen vom Grundsatz her wiederholt, auch wenn das dieses Mal weit weniger emotionsgeladen und polemisch verlief, als bei der letzten Debatte. Ein Gesetzesentwurf der großen Koalition für ein Antidiskriminierungsgesetz wird noch vor der Sommerpause erwartet. omp
Jörg Raddatz schrieb am 21.04.2006, 00:06
Es geht nicht um das von Herrn Dannert angeführte "Menschenrecht", sich mittels "auf Erfahrungen beruhende[r] Abwehrmaßnahmen [zu] schützen [...]", ohne dass "[...]ein Gesetz sie an dieser Freiheit [...] hindert", sondern darum, dass niemand einen Nachteil davon haben sollte, dass Menschen -ebenso "erfahrungsgemäß"- bei der Verwirklichung dieser grundsätzlich legitimen Absicht zu unzulässigen Verallgemeinerungen neigen - wie im obigen Beispiel, wo wegen der Beteiligung von bestimmten Minderheiten bei Ausschreitungen auf die Gesinnung "der" Türken oder "der" Albaner geschlossen wird.
Herr Stahl muss sich fragen lassen, welche Belege er dafür hier, dass das ADG in seiner zwischenzeitlich geplanten Form "maßgeblich von Homosexuellen Funktionären und der Frauen Lobby ins Leben gerufen" wurde. Inwieweit die Durchsetzung gleicher Rechte einer "Durchsetzung von Privelegien bestimmter willkürlich festgelegter Bevölkerungsgruppen" gleichkommt, die "[...]dann auf Kosten der anderen [geht]", bleibt ebenfalls unklar. Selbstverständlich haben, von Altruismus abgesehen, Behinderte und Nicht-Behinderte ein unterschiedlich starkes persönliches Interesse daran, dass das deutsche ADG über die EU-Richtlinie hinausgeht und z.B. ihre Rechte berücksichtigt. Dies ist jedoch legitim und in keinem Fall darf die "großzügige" Version, die einmal geplant war, als Vorwand dienen, die Umsetzung zumindest der EU-Richtlinie in nationales Recht weiter zu verzögern.
In diesem Sinne,
J. Raddatz
Jörg Raddatz schrieb am 21.04.2006, 00:05
Zur Position von Herrn Schmidt: Es besteht bei den meisten Mitbürgern Konsens darüber, dass das Menschenrecht, nicht aufgrund z.B. seiner Behinderung, seines Geschlechtes oder seiner Nationalität (die im übrigen nicht identisch mit ethnischer Zugehörigkeit ist, auch wenn Vertreter bestimmter politischer Gruppierungen das so sehen mögen) benachteiligt zu werden, schwerer wiegt als die wirtschaftlichen Interessen einzelner. Die Konsequenz hieße also für jenen Diskobetreiber, alle Besucher auf ihr potentielles Potential als Störenfried hin zu beurteilen, jedoch diejenigen, die zufällig türkisch oder albanisch "aussehen" oder gemäß ihrer Nationalität vielleicht tatsächlich sind, nicht strenger zu beurteilen als andere. Ich denke, es ist nicht unsachlich Herrn Dannert zu fragen, ob er es persönlich für gerechtfertigt hielte, wenn ihm in einer Lokalität auf einer Urlaubsinsel der Eintritt verwehrt würde mit der Begründung, "dass hier schon mal Deutsche Ärger gemacht haben" - oder sogar, "... Weiße Ärger gemacht haben". ("Weiße" habe ich hier bewusst undifferenziert gewählt.)
Jörg Raddatz schrieb am 21.04.2006, 00:05
Da hier von Seiten des Herrn Schmidt die Position von Herrn Dannert und Herrn Stahl verteidigt wird mit der Begründung, es zeuge "von einem hohen Maß an Arroganz und Unwillen oder Unfähigkeit, sich offen und selbstkritisch mit einer kompexen Angelegenheit wie dem adg auseinanderzusetzen", "wie hier die Herren Stahl und und Dannert angegangen werden", möchte
ich den von erstgenannten hervorgebrachten Argumenten nochmals rein sachbezogen entgegentreten. Dies habe ich in drei Leserbriefe aufgeteilt, da einer nur 3000 Zeichen umfassen darf.
Wasilios Katsioulis schrieb am 09.04.2006, 09:37
aber es müssen auch jeweils neue Argumente kommen, die diskuttiert werden können.
Dies vermisse ich in der Diskussion leider, es kommen von den ADG-Gegners oftmals immer die selben Aussagen, die schon lange widerlegt sind. Das ist eigentlich schade. So kann nämlich jeder unbeteiligte schnell erkennen, dass den ADG-Gegnern die Munition ausgegangen ist und sie nur noch verzweifelt rufen "bloss kein ADG", aber "warum, weiss ich eigentlich auch gar nicht":))
Lothar Schmidt schrieb am 08.04.2006, 23:54
Wie hier die Herren Stahl und und Dannert angegangen werden, zeugt von einem hohen Maß an Arroganz und Unwillen oder Unfähigkeit, sich offen und selbstkritisch mit einer kompexen Angelegenheit wie dem adg auseinanderzusetzen.
Wilfried Furian schrieb am 08.04.2006, 23:31
Also den Herrn Dannert kennt man doch nun schon. Man sollte ihn nicht so ernst nehmen. Der will doch nur provozieren. Was ich allerdings traurig finde: da paart sich Dummheit mit Geschwätzigkeit und der merkt es nicht mal.
Also diskutiert die notwenigen Dinge und Schritte für die Zukunft und lasst diesen Schwätzer links oder genauer gesagt rechts liegen. Und was diesen Herrn Stahl betrifft: Wenn man aus der Pubertät nie herausgekommen ist, dann muss man eben so schreiben.
Kehren wir doch wieder zur Ernsthaftigkeit zurück.
Arnd Hellinger schrieb am 08.04.2006, 17:23
Vielleicht sollte man die Herren Stahl und Dannert einmal mit der Tatsache vertraut machen, dass sie selbst schon in ser nächsten Minute zum Kreise der "Behinderten" zählen können.
Wenn sie dann im Alltag jenen Hürden und Ausgrenzungen begegnen, mit denen ich als "native Disabled" sxhon 36 Jahre leben und umgehen muss, werden sie sich ein wirksames ADG sehnlichst wünschen. Es geht dabei nämlich nicht nur um Versicherungen, sondern auch um Hotels, Wohnungen, Taxis und und und-
Reinhold Muhle schrieb am 08.04.2006, 10:10
da wird auch Herr Stahl nichts dran ändern können. Herr Stahl damit geht eine lange Ära der Diskriminierung zuende.
Gerd Frank schrieb am 08.04.2006, 07:14
ich stelle mir ernsthaft die Frage welches Menschenbild ihr habt. Euer in keinster weise fundiertes Geschreibsel zeigt in das ihr das Adg nicht verstanden habt, worum es geht. Ihr solltet euch mal Gedanken darüber machen warum z.B. behinderten Menschen für ein ADG sind. Wir wollen nicht mehr diskiminiert werden. Über eure wahre Gesinnung brauche ich mich ja nicht weiter zu äußern, Menschen die Verstand haben wissen was von euch zu halten ist.
Robert Stahl schrieb am 07.04.2006, 17:38
Bei den ADG Befürwortern ging es nie um die Belange von behinderten Menschen. In der EU Richtlinie sind diese gar nicht vorgesehen. Dieses Gesetz ist maßgeblich von Homosexuellen Funktionären und der Frauen Lobby ins Leben gerufen. Hier geht es um die Durchsetzung von Privelegien bestimmter willkürlich festgelegter Bevölkerungsgruppen. Das geht dann auf Kosten der anderen. Kürzlich hatte Wal-Markt eine Ethik-Richtlinie verabschiedet, die ähnlich wie das ADG sturkturiert war. Die Mitarbeiter konnten mit Erfolg dagegen klagen. Ich hoffe, dass es ein maßvolles Gesetz wird, dass nicht neue Diskriminierungen schafft und weiterhin Menschen gegeneinader ausspielt.
R. Stahl
Christian Dannert schrieb am 07.04.2006, 15:59
Unser Land kann sich glücklich schätzen, dass der Rotgrün-ADG-Entwurf im Papierkorb des Parlaments verschwinden wird.
Allerdings bin ich am Zweifeln, ob folgendes Szenario dennoch in Zukunft zufriedenstellend gelöst werden kann:
Ein Discobesitzer in einer deutschen Großstadt hat bereits zwei Messerstechereien und eine weitere gewalttätige Auseinandersetzung in seiner Discothek erlebt. Beteiligt waren jedesmal Albaner und Türken.
Er beschließt nun, Mitglieder dieser Volksgruppe durch die Türsteher besonders streng zu beurteilen bzw. gar nicht erst reinzulassen.
Er schützt damit sich, seine Gäste, seinen Ruf und seine wirtschaftliche Existenz.
Sollte ein ADG in Kraft treten, wäre das verboten. Die Alternative würde nur Schließung der Discothek lauten.
Wollen wir in einem Land leben, in dem sich die Bürger nicht mehr durch auf Erfahrungen beruhende Abwehrmaßnahmen schützen können, weil ein Gesetz sie an dieser Freiheit, an diesem Menschenrecht hindert?
Denn für das ADG sind leider mehr Kriterien als nur die Behinderung geplant.