
Berlin (kobinet) Deutschland brauche ein echtes Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsgesetz und nicht ein Diskriminierungs- und Ungleichbehandlungsgesetz. Dies stellte heute Volker Beck von den Grünen in der Debatte zum Antidiskriminierungsgesetz klar. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag unter dem Motto "Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz" sicher stellen, dass auch im zivilrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes alle benachteiligten Gruppen mit aufgenommen werden. "Wenn wir einen Diskriminierungsschutz schaffen, dann muss dieser für alle gleich sein. Es darf keine Ausnahmen geben. Wie im Arbeitsrecht müssen auch im Zivilrecht die Merkmale 'Religion', 'Alter', 'Behinderung' und 'sexuelle Orientierung' mit aufgenommen werden. Wir brauchen ein Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsgesetz und kein Diskriminierungs-, bzw. Ungleichbehandlungsgesetz", erklärte Volker Beck in der heutigen Bundestagsdebatte. Angesichts der Tatsache, dass sich trotz des Drucks der EU immer noch keinen Gesetzesentwurf der großen Koalition gäbe, sagte Beck: "Die große Koalition ist nur groß im Abwarten und Nichtstun". Auf diese Kritik sprang Dr. Jürgen Gehb, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion an und kritisierte erst einmal die Langsamkeit der letzten Bundesregierung. Diese habe 1.631 Tage Zeit gehabt, die EU-Richtlinien umzusetzen. "Ich habe keine Lust, dass wir uns nun Woche für Woche treiben lassen", so Gehb. Staatssekretär Alfred Hartenbach habe diese Woche verlauten lassen, dass die Bundesregierung kurzfristig einen Gesetzesentwurf einbringen werde. Dieser werde noch vor der Sommerpause erwartet. Mechthild Dyckmans äußerte Verständnis für den Grünen Antrag und deren Ungeduld, da durch die Nichtumsetzung der EU-Richtlinien empfindliche Strafen drohten. Dyckmans kritisierte das Hüh und Hott der großen Koalition, das von der anfänglich totalen Ablehnung der CDU über eine 1 : 1 Umsetzung der EU-Richtlinien hinaus zu einer zunehmenden Annäherung reiche. Bei dem Gesetz ginge es am Ende nicht um den Namen des Gesetzes, sondern um dessen Inhalt und diesen werde die FDP kritisch daran messen, ob dies zu mehr Bürokratie und Belastung der Wirtschaft führe. Diesem Argument widersprach Christoph Strässer von der SPD. Bisherige Regelungen hätten gezeigt, dass dadurch keine Klageflut ausgelöst wurde noch übermässige Belastungen für die Wirtschaft entstanden seien. Auch die Beispiele aus anderen Ländern wie Belgien, Niederlanden etc. bestätigten dies. "Die SPD findet die Regelung des Gesetzesentwurfes aus der letzten Legislaturperiode nach wie vor richtig und wichtig. Die verschiedenen Diskriminierungsmerkmale sollten auch weiterhin Bestandteil des Gesetzes sein. Das Ziel der Verhandlungen der SPD ist daher diese Merkmale in das Gesetz aufzunehmen. Wir wollen den benachteiligten Gruppen den Rücken stärken", so Christoph Strässer. Sevim Dagdelen von der Linksfraktion machte deutlich, dass es keine gesetzliche Hierarchie der Diskriminierung geben dürfe. "Auf der Strecke bleiben dann andere Gruppen. Älteren Menschen wird häufig schon der Dispositionskredit beim Girokonto gekündigt. Freiheit bedeutet nicht die Freiheit zu diskriminieren", erklärte Sevim Dagdelen. Die Reaktion der Wirtschaft in der bisherigen Diskussion zum Antidiskriminierungsgesetz zeige, dass dort Diskriminierungen wohl auf breiter Ebene stattfinden müssen. Die Linksfraktion werde daher keinen faulen Kompromiss in Sachen Antidiskriminierungsgesetz akzeptieren. Akzeptieren mussten die Grünen aber, dass die von der großen Koalition angeführte Mehrheit des Bundestages den Antrag nicht zur Abstimmung brachten, sondern ihn zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. So bleibt das Thema nach wie vor heiß und das Warten auf einen Gesetzesentwurf der großen Koalition geht erst einmal weiter. omp