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kobinet-nachrichten 09.04.2006 - 11:44
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Nicht länger Badegäste zweiter Klasse

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Werne (kobinet) In Werne sind behinderte Badegäste nicht mehr länger Badegäste zweiter Klasse, wenn sie das Merkmal "B" im Schwerbehindertenausweis haben. In der Entgeltordnung für das Werner Natur-Solebad wurde nun die scharf kritisierte Bestimmung geändert, wonach geistig und/oder körperlich behinderte Gäste unter 18 Jahren sowie erwachsene Gäste mit dem Vermerk "B" im Schwerbehindertenausweis nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Schwimmbad eingelassen wurden. (Siehe kobinet-nachrichten vom 18.03.2006)

Ausgangspunkt der Kritik war der Verweis eines 15jährigen Sehbehinderten aus Werne als er Anfang März das Schwimmbad mit seinen Freunden besuchen wollte. Die Kassiererin verweigerte wegen des "B" im Ausweis den Zutritt, weil keine Begleitperson über 18 Jahre dabei war. Elisabeth Krych, die Mutter des 15jährigen, hatte daraufhin alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass diese diskriminierende Bestimmung geändert wird. Wie die Ruhr Nachrichten nun berichteten wurde die diskriminierende Bestimmung nun aus der Entgeltordnung gestrichen. Elisabeth Krych hatte nach dem Vorfall die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, die Landesbehindertenbeauftragte sowie verschiedene Selbsthilfeorganisationen eingeschaltet. Der Bund zur Förderung Sehbehinderter hatte den Fall im Internet publik gemacht, worauf es im Forum der Stadt an Kritik hagelte. Dem Bericht zufolge habe dies die Bäderleitung, die Mitglieder des Werksausschusses sowie der Stadtrat veranlasst, den umstrittenen Passus ersatzlos zu streichen, da er "nicht mehr zeitgemäß" sei.

Elisabeth Krych freute sich gegenüber den kobinet-nachrichten über diesen Erfolg und hofft, dass auch in anderen Bäderordnungen derartige Bestimmungen gestrichen werden. Vor allem hofft sie, dass ihr Sohn nach dieser entwürdigenden Erfahrung die Lehre mitnimmt, dass es sich trotz aller Entwürdigungen lohnt, für Veränderungen zu streiten. Denn dass dieser Passus so schnell gestrichen wurde, hätte selbst Elisabeth Krych nicht geglaubt. omp
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Friedrich Wyzyla schrieb am 12.04.2006, 21:15

Internetseite zum Thema

Die in der Meldung erwähnte Internetseite, die wir, der Bund zur Förderung Sehbehinderter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
zum Thema eingerichtet haben, findet sich unter:
www.solebad-werne.sehbehinderung.de
Dort halten wir Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Wir hoffen dadurch Menschen mit Behinderungen, die ähnlich diskriminiert werden/wurden Mut zu machen nicht alles hinzunehmen.

Friedrich Wyzyla
1. Vorsitzender - BFS-NRW .V.

Dipl.-Soz.Arb. Uwe Heineker schrieb am 11.04.2006, 01:50

Nicht den-Kopf-in-den-Sand-stecken ...

... ist der richtige Weg: mir wurde vor einigen Jahren in einem Kurort auch der Zugang zu einem Thermalhallenbad wegen "fehlender Begleitperson" verwehrt - und das aus ausgebildeter Taucher ... (!) - das Problem wurde schließlich in einem sachlichen Gespräch mit der Kurverwaltung gelöst ...

Uwe Heineker
www.behindertentauchen.de

Barbara Käsmann PRof. Dr. schrieb am 09.04.2006, 17:36

Gratulation!

Gratulation an Frau Krych und ihren Sohn, dass sie nicht (nur!) frustriert, enttäuscht, erniedrigt davongezogen sind und sich ein anderes Bad gesucht haben, sondern dass sie trotz des Tiefschlags ins Selbstbewusstsein (der sonst schnell jede Aktivität töten kann) sich dagegen gewehrt haben. Ein schöner Lohn ist die schnelle Änderung des Paragraphen und die positiven Rückmeldungen auf der Stadtforumsseite.

Mit dem Glückwunsch mein Wunsch für beide, dass sowas nur einmal nötig sein möge und ihnen nicht wieder begegnet.

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