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12.04.2006 - 00:58

Malu Dreyer für barrierefreie Bahnhöfe.

Mainz (kobinet) Mit Unverständnis hat die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, nach dem die Bahn nicht verpflichtet ist, Bahnhöfe mit weniger als 1.000 Fahrgästen pro Tag barrierefrei umzubauen. (siehe kobinet-nachrichten vom 5.4.2006) "Die Umsetzung dieser Regelung wäre ein deutlicher Rückschritt für die barrierefreie Mobilität in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz", sagte die Ministerin. Durch die vielen kleinen Bahnstationen in diesem Land bedeute dies einen massiven Ausschluss von behinderten, aber auch älteren, mobilitätseingeschränkten Menschen, die somit keine Chance hätten, die Bahn zu nutzen. Die Ministerin werde sich gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Sozialstaatssekretär Richard Auernheimer, weiterhin dafür einsetzen, dass Bahnhöfe grundsätzlich barrierefrei neu- und umgebaut werden. "Dies war in der Praxis der Landesregierung bis jetzt der Fall und soll auch in Zukunft so sein. Das Urteil darf nicht zu einem Rückschritt für die Barrierefreiheit werden", so die Ministerin. In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war es um eine Klage des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter gegen die Genehmigung des Umbaus des Bahnhofs in Oberkochen in Baden-Württemberg gegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Bahn nicht verpflichtet sei, behindertengerechte Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten. Nach dem Umbau sind die Bahnsteige, die bisher stufenlos erreichbar waren, nur noch über Treppen zugänglich. Zwar sind Aufzugsschächte vorgesehen, die Aufzüge an sich würden aber lediglich nach Bedarf eingebaut. Das Gericht weist in der Pressemitteilung zu dem Urteil darauf hin, dass die so genannte 1.000-Fahrgäste-Regelung im Programm der Deutschen Bahn enthalten sei, das unter der Beteiligung der Behindertenverbände erstellt wurde. Allerdings ist dieser Punkt im Programm der Bahn eindeutig als Dissenspunkt mit den Behindertenverbänden festgehalten. "Nachdem der Urteilstext vorliegt, muss dieser Widerspruch in der Begründung aufgeklärt werden. Es kann nicht sein, dass Behindertenverbände für eine Regelung in Verantwortung genommen werden, die ausdrücklich gegen ihren Willen ins Programm der Bahn aufgenommen wurde", so Malu Dreyer. Außerdem sei ebenfalls zu prüfen, ob Nachbesserungen des Bundesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen durch das Urteil erforderlich werden, damit Barrierefreiheit in Zukunft besser durchgesetzt werden kann. Der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul, begrüßte die klaren Worte der Ministerin. "Ich sehe das auch so: Wenn das Programm der Deutschen Bahn es nicht hergibt, dass auch kleinere Bahnhöfe eine Perspektive für Barrierefreiheit haben und Gerichte dies noch gut heißen, ist die Politik gefordert, die bisherigen Bestimmungen der Gleichstellungsgesetze kritisch zu überprüfen. Denn es kann nicht sein, dass im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch zusätzliche Barrieren aufgebaut werden", so Miles-Paul. Daher sei zu hoffen, dass die kritischen Worte von Malu Dreyer den Weg nach Berlin in den Bundestag und in die Bundesregierung finden und dort eine kritische Diskussion auslösen. elba 

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