Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Werbebanner zu Alle inklusive! Die neue UN-Konvention
Werbebanner zu Urlaub in Sachsen ohne Barrieren
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
17.04.2006 - 06:44

Behindertenrechte nicht durch Kleinstaaterei aushebeln.

Berlin (kobinet) Angesichts der geplanten Veränderungen im Rahmen der Föderalismusreform für die Behindertenpolitik tritt die Arbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Linkspartei PDS dafür ein, dass Behindertenrechte nicht durch Kleinstaaterei ausgehebelt werden.

"Die Bildung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 war ein Weg aus der Kleinstaaterei hin zur Konzentrierung von wirtschaftlichen Ressourcen. Sie verlieh der kapitalistischen Entwicklung in Deutschland einen großen Auftrieb. Verbunden war dies mit der Erlangung von sozialen Rechten für die, die den Reichtum schaffen. Wie zum Beispiel das Krankenversicherungsgesetz von 1883, das Unfallversicherungsgesetz von 1884, die Alters- und Invalidenversicherung von 1898, die den Bürgern im gesamten Deutschen Reich zugute kamen", heißt es in einer Erklärung der AG.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen der höchstentwickelten kapitalistischen Produktion, wo die menschliche Arbeitskraft immer stärker an Bedeutung verliere, sei es das Bestreben des Kapitals, diese Ausgaben für die allgemeine soziale Versorgung immer mehr zu reduzieren.

"Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die von Bundestag und Bundesrat geführte Föderalismus-Debatte in Augenschein zu nehmen. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken sowie Senioren und Seniorinnen sind zum Beispiel durch das Heim- und Pflegerecht, das Gemeinde-Verkehrsfinanzierungs-Gesetz (GVFG), die Verfahrensregeln im SGB IX und - unter Bürgerrechtsaspekten am schwersten wiegend - das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BBG), das zum Beispiel Barrierefreiheit vorschreibt, betroffen", so die Erklärung.

Es sei daher zu befürchten, dass sich die Situation der Betroffenen verschlechtere, wenn das Heim- und Pflegerecht nicht im Kompetenzbereich des Bundes verbleibe, sondern in die Länder vergeben werde. "Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Streichung bzw. Kürzung des Blindengeldes in einzelnen Bundesländern". So könnte es zu Einschnitten bei den Rechten der Heimbewohner kommen, ebenso bei den Qualitätsstandards in der Pflege. Auch die Schaffung von Barrierefreiheit könnte der geringen Finanzkraft einzelner Länder zum Opfer fallen. Für die Betroffenen, und das seien in diesem Falle auch Angehörige und Betreuer, wären die gesetzlichen Regelungen nicht mehr überschaubar.

"Die AG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Linkspartei.PDS unterstützt eine gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Diakonisches Werk und der Verbraucherzentrale, in der gefordert wird, die Zuständigkeit für das Heim- und Pflegerecht auch in Zukunft beim Bund zu belassen. Wir appellieren an die Linksfraktion im Deutschen Bundestag, konsequent die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken sowie von Menschen im hohen Lebensalter zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass ein Absinken von Mindeststandards in der Pflege, im ÖPNV, in Sachen Barrierefreiheit und bei der Teilhabeermöglichung in den einzelnen Bundesländern verfassungsrechtlich unmöglich gemacht wird", so die Forderung in der Erklärung. omp
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2009 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.