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kobinet-nachrichten 15.04.2006 - 08:54
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Abmahnverfahren gegen Vermittlungsagenturen ausländischer Pflegekräfte

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Essen / Hollenbach (kobinet) Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hat so genannte Abmahnverfahren gegen Agenturen, die ausländische Pflegekräfte vermitteln, eingeleitet. Damit sollen "unerlaubte Praktiken beim Angebot von Billigpflege eingedämmt" werden. In einer Pressemitteilung des VDAB heißt es: "Obgleich in der deutschen Pflegebranche die Diskussion um die Beschäftigung meist osteuropäischer Billigarbeitskräfte in Privathaushalten an der Tagesordnung ist, mangelt es an praktischen Gegenmaßnahmen, um der Problematik effektiv zu begegnen". Der stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB, Stephan Dzulko meint: "Wir wollen greifbare Erfolge für unsere Mitglieder bei der Bekämpfung ihrer Probleme im Zusammenhang mit Billigpflege erzielen. Im Fokus unserer jüngsten Aktivitäten standen deshalb insbesondere so genannte Vermittlungsagenturen, die illegal Kräfte - vorwiegend aus Osteuropa - in deutsche Haushalte mit Pflegebedürftigen als günstige Arbeitskräfte vermitteln". Er sieht die Leistungen seiner Mitglieder durch die Werbung der Agenturen "… deren Seriosität weder in pflegerischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht beurteilt werden kann", als "abqualifiziert". Daher hat der VDAB hat eine Vielzahl von Angeboten derartiger Vermittlungsagenturen geprüft und erfolgreich wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren gegen die Anbieter eingeleitet. Alle Abmahnverfahren des VDAB wurden mit einer Unterlassungserklärung der jeweiligen Unternehmen beendet. Dzulko erklärt: "Die Agenturen mussten ihre Werbemaßnahmen einstellen oder stark verändern. Unabhängig von der Frage der Legalität des Einsatzes osteuropäischer Pflegekräfte ist uns hier ein bedeutender Schritt gelungen, um unerlaubte Praktiken beim Angebot von Billigpflege einzudämmen". Sehr zwiespältig sieht die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), Elke Bartz, die Vorgehensweise des VDAB: "Einerseits kämpfen wir seit vielen Jahren für eine leistungsgerechte Bezahlung von Pflege- und Assistenzleistungen. Ausländische Billigpflegekräfte sind da natürlich eine große Konkurrenz gegenüber regulär bezahlten Pflegekräften. Gleichzeitig drängt sich uns der Verdacht auf, dass der VDAB überwiegend, wenn nicht gar ausschließlich, wirtschaftliche Eigeninteressen mit der 'Bekämpfung' der ausländischen Konkurrenz verfolgt". Die Beraterinnen und Berater von ForseA hätten es zunehmend mit behinderten Menschen zu tun, die gerne weiter von ihren ambulanten Pflegediensten versorgt würden. "Doch sobald für Menschen mit umfangreichem Pflege- und Hilfebedarf die Sachleistungen der Pflegeversicherung 'abgeschöpft' sind, keine 'billigen' Zivildienstleistenden mehr zur Verfügung stehen und ausschließlich fest eingestellte Pflegekräfte eingesetzt werden müssten, kündigen die Pflegedienste die Versorgungsverträge. Die Begründung: die gestiegenen Kosten würde kein Sozialhilfeträger mehr zahlen und die Kundinnen und Kunden sollten sich besser nach einem Heimplatz umsehen". Da könne man es - selbst wenn man es nicht für gut heiße - niemandem verdenken, sich nach einer zwar illegalen, dafür aber finanzierbaren ausländischen Pflegekräften umzuschauen. "Die Angst, ins 'Heim' zu müssen, lässt vielen scheinbar keine Alternative, denn selbst Sozialhilfeträger drängen 'unter der Hand' wegen der Kostenersparnis zum Einsatz dieser ausländischen Kräfte. Dabei wissen die Behörden sehr wohl, dass sie die behinderten Menschen damit in die Illegalität zwingen. Und was im Behindertenbereich gilt, gilt in der Altenpflege sogar noch im verstärkten Ausmaß". schließt Bartz. hjr  

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