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17.05.2006 - 08:03

Keine Heime - kein Heimgesetz mehr.

Berlin/Hollenbach (kobinet) In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag antwortet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Bundesregierung, dass nach wie vor geplant sei, das Heimrecht in Länderrecht übergehen zu lassen. Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) nimmt Stellung dazu. In der Bundestagsdrucksache 16/1298 heißt es unter anderem wörtlich: "Wenn das so von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, hat der Bund keine Möglichkeit mehr, in diesem Bereich eigene Gesetzentwürfe vorzulegen". "Schon seit Wochen sehen Behindertenorganisationen der Föderalismusreform mit großer Sorge entgegen. Wichtige Errungenschaften des SGB IX könnten damit ausgehebelt werden", befürchtet ForseA-Vorsitzende Elke Bartz wie viele andere Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Auf die Frage, ob die Kompetenzverlagerung des Heimrechts zu 16 verschiedenen Heimgesetzen führen könne und ob dies mit einem gewissen Mehraufwand für die Koordinierung bei überregional tätigen Heimträgern verbunden sei, antwortet die Bundesregierung: "… Das Heimgesetz ist ein Schutzgesetz zu Gunsten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. An dieser Funktion ändert sich nichts, wenn die Länder künftig die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht haben. Es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass die Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht verantwortungsbewusst Gebrauch machen werden …" Darauf fragt Bartz: "Hat denn die Bundesregierung jeden 'Bodenkontakt' verloren? Wir sehen doch ständig, wie schwer es behinderte Menschen haben, die ambulante Leistungen von ihren Sozialhilfeträgern benötigen. Zwar ist das SGB XII ein Bundesgesetz, was aber nicht heißt, dass Leistungen bundesweit einheitlich gewährt werden. Nicht umsonst fordern wir ein Bundesleistungsgesetz. Wenn aber das Heimrecht für den stationären Bereich in die Länderhoheit übergeht, gibt es keinerlei Einflussmöglichkeit seitens des Bundes mehr und man kann sich ausmalen, was dann geschieht". Wenn sie lese, dass "die Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht verantwortungsbewusst Gebrauch" machen würden, könne sie nur bitter lachen. Schon jetzt ist die Lebensqualität behinderter und alter Menschen nicht unwesentlich vom Wohnort abhängig. "Wenn man Dekrete aus Bayern kennt, wie man mit Heimbewohnern umzugehen habe, die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, kann man nur ahnen, wie in diesem Freistaat bald mit den Betroffenen umgegangen wird", ergänzt Bartz. Allerdings: "Besser jedoch als das Bestreben, Heimgesetze aus dem Verantwortungsbereich herauszulösen, wäre die Debatte, endlich die 'Heime' abzuschaffen. Dann wird kein Heimgesetz mehr gebraucht". omp  

 
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