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20.05.2006 - 14:55

Kein Ärger mehr an der Schauinsland-Kabinenbahn.

Elzach/Münster (kobinet) Im vergangenen Jahr berichtete Stefan Krusche von seinem Ärger an der Schauinslandbahn in Horben bei Freiburg. Hintergrund war die Weigerung der Bahn, Rollstuhlfahrer auch ohne Begleitperson zu befördern. Die Betriebsleitung hat jetzt ihre Dienstanweisung geändert (kobinet 21.11.05) Stefan Krusche hatte diese Beschwerde auch gegenüber der Leitung des Projekts "Barrierefreier Naturpark Südschwarzwald" geäußert, die diesen Hinweis in ihrem Projektbericht aufgegriffen haben. Im Nachgang zum "Symposium Barrierefreier Naturpark Südschwarzwald" in Blumberg (kobinet 20.4.06) kann Projektleiter Dr. Peter Neumann erfreut berichten, dass die Betriebsleitung der Schauinslandbahn am 2. Mai ihre Dienstanweisung geändert hat. "Nunmehr werden behinderte Personen mit Rollstuhl auf eigene Gefahr auch ohne Begleitperson befördert. Die behinderte Person erhält eine Ermäßigung laut Tarif und die Begleitperson eine Freifahrt", so Neumann gegenüber kobinet. Wolfgang Wagner, Betriebsleiter der Schauinslandbahn, ergänzt: "Selbstverständlich wird von allen Mitarbeitern die freundliche Unterstützung beim Ein- und Aussteigen in die bzw. aus den Kabinen erwartet." "Die Verhaltensänderung der Betreiber der Schauinslandbahn ist sehr zu begrüßen", sagte Stefan Krusche. "Ich fühle mich als behinderter Mensch ernst genommen, wenn mir vor Fahrtantritt mit der Bahn eine Einschätzung von den Mitarbeitern mitgeteilt wird, ob die Benutzung der Bahn für mich möglich ist und mit welchen Unannehmlichkeiten (z.B. Einstiegshöhe, Platzbedarf in der Kabine, Ausstiegsmöglichkeiten) ich eventuell zu rechnen habe. Dann kann ich selbst entscheiden, ob ich mir diese Fahrt zutraue oder nicht. Sollte ich das Gefühl haben, dass ich mit einer Begleitperson besser zurechtkomme, kann ich möglicherweise noch an Ort und Stelle einen anderen Passagier fragen, ob er mir in der Bahn behilflich sein kann." Bei der bisherigen Handhabung waren Touristen im Rollstuhl durch eine Dienstanweisung von der Beförderung ausgeschlossen, wenn sie keine Begleitperson mitgebracht hatten. "Von einer solchen Vorschrift kann man sich nur diskriminiert fühlen, weil die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen völlig unbeachtet bleiben. Mein positives Resümee zu der Entwicklung wird noch dadurch gestärkt, dass die Schauinslandbahn von sich aus Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter über den Kontakt zu Kunden mit Behinderung durchführen will", so Krusche. Dies sei besonders wichtig, da kenntnisreiche und einfühlsame Mitarbeiter manches Missverständnis gar nicht erst entstehen lassen und das Image der Kabinenbahn dauerhaft positiv prägen. sch  

 
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