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23.05.2006 - 11:05

Paritätischer Wohlfahrtsverband bezweifelt Berechnungen der Regierung.

Berlin (kobinet) Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe muss nach neuesten Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden. "Der derzeit geltende Satz von 345 Euro reicht nicht aus, um Armut zu verhindern, sondern treibt Menschen in soziale Not", sagte DPWV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider heute in Berlin. Er kritisierte, dass bei der jüngsten Regelsatzberechnung der Bundesregierung auf Grundlage einer Einkommensverbrauchsstichprobe von 2003 Kürzungen bei einzelnen Ausgabepositionen vorgenommen wurden, die fachlich nicht zu begründen seien und mit dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen nichts zu tun hätten. Damit sei nicht einmal ein Rest an gesellschaftlicher Teilhabe möglich. "Ausgaben für Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht oder Kursgebühren sind völlig unter den Tisch gefallen", kritisierte Schneider. Bei den Posten Gesundheit, Nachrichtenübermittlung und Transport seien nicht vertretbare Abschläge vorgenommen worden. Zudem habe das Arbeitsministerium bei der Berechnung des aktuellen und zugleich künftigen Regelsatzes die Preissteigerungen zwischen 2003 und 2006 in Höhe von drei Prozent nicht berücksichtigt. Es kopple ihn vielmehr an die Rentenentwicklung mit der Folge, "dass Kaufkraftverluste bewusst einkalkuliert werden und die letzte Sicherung vor Armut faktisch aufgegeben wird", so Schneider. "Die Dynamik der Spaltung von Arm und Reich in dieser Gesellschaft wird damit weiter zunehmen." sch  

 
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