
Berlin (kobinet) Der lange erwartete Gesetzentwurf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist jetzt offiziell verfügbar und im Internet zugänglich. Auf der Internetseite des Bundesrates wurde dieser nun eingestellt. Darauf hat Rika Esser vom Büro von Hubert Hüppe die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht. Während die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag immer noch nicht offiziell terminiert ist, wurde das Gesetz mittlerweile immerhin an den Bundesrat versandt, der sich ebenfalls damit befassen muss und den Gesetzentwurf schon in sein Internetangebot eingestellt hat. "Endlich liegt uns der Gesetzentwurf nun öffentlich vor, so dass es jetzt darum gehen kann, über die Inhalte des Gesetzes zu diskutieren und hoffentlich noch für Verbesserungen zu streiten. Jetzt ist also Einmischen angesagt", so Barbara Vieweg, Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). omp Link zum Gesetzentwurf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Reinhard Riek schrieb am 12.08.2006, 15:22
Guten Tag.
Ich für meinen Teil würde die Einführung eines Antidiskriminierungsfgesetzes begrüßen. Dann wäre nämlich eine Abzocke A la "Frauen Gratis, Männer zahlen ohne Ende" nicht möglich. Ferner stünde die derzeitige Hetzkampagne gegen Raucher im Widerspruch dazu. Auch als Arbeitsloser wäre man endlich wieder ein Mensch, und nicht nur ein menschenähnliches Wesen.
Also endlich her mit dem Gesetz!!!!!
R. Riek
Christian Dannert schrieb am 06.06.2006, 00:41
An meine Vorredner: Die ständige Behauptung, ein Kommentator hätte einen Gesetzestext nicht gelesen, ist nichts als eine Unterstellung und einer Sachdiskussion nicht würdig. Vermutlich soll sie davon ablenken, dass kein Gegenargument vorhanden ist. Man möge sich die Vorpostings darauf hin nochmal durchlesen.
Oder wird Beweis durch Behauptung in diesem Forum anerkannt?
Meine Aussagen im Eingangskommentar gehen aus § 19 (2) eindeutig hervor. Jeder kann den Passus (2) im Gesetzestext nachlesen und wird feststellen, dass mein Szenario "privater Autoverkauf" sehr wohl vom Gesetz betroffen ist.
Glücklicherweise scheint es sich abzuzeichnen, dass der geplante ADG-Kompromiss erneute korrigiert wird.
Besser wäre es allerdings, das unselige Gesetz würde gleich auf dem Müllhaufen der Geschichte landen und ein echter, effektiver Schutz vor grundlegenden Lebensbereichen für Behinderte würde in einem übersichtlichen, klaren Gesetz geregelt.
Wilfried Furian schrieb am 30.05.2006, 14:13
Ich wünschte Herr Katsioulis es wäre so. Aber ich bin skeptisch ob mit dem Gesetz
"eine Aera der Diskriminierung" für Menschen mit Behinderung beendet ist.
Mit diesem Gesetz wird sich nichts daran ändern, dass z. B. in Baden-Württemberg (aber nicht nur dort) Kinder mit Behinderung in der Regel vom Besuch der allgemeinen Schule ausgeschlossen sind, dass Lehrer sich weigern können Schüler mit Behinderung zu unterrichten, dass der Übergang von der Schule in den Beruf mit Stolpersteinen gepflastert ist.
Und diese Probleme werden vermutlich durch die Föderalismusreform noch weiter verschärft.
Trotzdem ich gebe Ihnen recht, es ist gut dass das Gesetz kommt.
Wasilios Katsioulis schrieb am 29.05.2006, 12:43
und damit geht eine Aera der Diskriminierung Behinderter und anderer Menschen zu Ende. Gott sei Dank!
Beste Gruesse
Wasilios Katsioulis
Behindertenbeauftragter DADV (www.dadv.de)
www.katsioulis.de
A. Heiermann schrieb am 27.05.2006, 20:12
Liebe Herr Stahl,
lieber Herr Dannert
Liebe LeserInnen,
muss Herrn Hellinger recht geben. Sie sollten den Gesetzesentwurf Bundesratdrucksache 329/06 vom 18.05.2006 wirklich mal lesen !! Dann würde Herr Dannert und Herr Stahl hier nicht ( sorry meine persönliche Meinung / möglich nach BGB, mein Gedanke und keine Diskriminierung ) so dummes Zeug verbreiten. Im übrigen gibt es extra dazu einen D.A.D.V ( Deutscher Antidiskriminierungsverband e.V. ) dieser wurde auch hier im Kobinet vorgestellt. Dort gibt es AnsprchpartnerInnen, die sich ausschließlich mit dem Gesetz befassen. Auch haben bestimmte Organisationen noch die Möglichkeit Stellungen zum Entwurf des AGG (Antidiskriminierungsgesetz auf EU Basis und auf Nationalebene Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz )
ab zu geben. Bitte achtet aber darauf das dieses schnell gemacht wird, denn am 16.06.2006 kommt dieses schon in den Bundesrat.
Infos D.A.D.V: www.dadv.de.
Mit freundlichen Grüßen
A.Heiermann
( Mitglied der D.A.D.V. )
Arnd Hellinger schrieb am 27.05.2006, 19:08
Die Herren Stahl und Dannert scheinen den Gesetzestext immer noch nicht gelesen bzw. verstanden zu haben. Man braucht kein juristisches Fachwissen, um ihre Äußerungen als billige Polemik zu entlarven.
Mit etwas Rechtskenntnis kann ich ihnen jedoch zur Beruhigung sagen, dass das AGG kein Gesetz zur Änderung des Grundrechtskataloges im Grundgesetz darstellt, dieser also voll erhalten bleibt, sondern im Gegenteil den Grundrechten aus Art. 1 und 3 GG eben auch im Zivilrecht Geltung verschaffen soll. Mir mag sich nicht erschließen, was die Herren hiergegen aufbringt.
Übrigens: Der Gesetzgeber darf in Deutschland NUR aktiv werden, wenn sich Lebenssachverhalte nicht mehr durch bestehende Gesetze regeln lassen. Sies ist beim AGG - leider - der Fall.
Was aoll also der Herren Stahl und Dannert inhaltliches Problem sein?
Robert Stahl schrieb am 27.05.2006, 18:09
Dieses Gesetz ist nach wie vor ein Monster. Es wird sogar ganz scheinheilig von positiver Diskriminierung gesprochen. Bald darf man in Deutschland wahrscheinlich nicht mal mehr seine Meinung äüßern. Dieses Gesetz ist ein Fall für den Normenkontrollrat. Wenn Unrecht Recht wird, ist Widerstand Pflicht.
Arnd Hellinger schrieb am 25.05.2006, 17:35
Bevor Herr Dannert hier wieder den Untergang des christlichen Abendlandes vorhersagt, sollte er den Entwurfstext lesen. Dann wird er feststellen, dass zum Einlegen von Rechtsmitteln bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, die bei Gebrauchtwagenkäufen üblicherweise nicht vorliegen.
Auch sollte Herrn Dannert endlich bewusst werden, dass er selbst schon morgen zu dem vom AGG zu schützenden Personenkreis zählen kann...
Hans-Reiner Bönning schrieb am 25.05.2006, 17:05
... dass Bildzeitungsleser auch kobinet lesen und hier sogar ihre "ge-"BILD"-ete Meinung äußern.
Christian Dannert schrieb am 25.05.2006, 14:27
Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Das Gesetz kommt in fast unveränderter Form des rotgrünen Entwurfs daher.
Insbesondere im Zivilrecht ist es - entgegen zahlreichen Medienberichten - sehr wohl auch zwischen Privatpersonen Zwang, aufgrund ethnischer Abstammung oder Rasse nicht zu benachteiligen und entsprechende Vorwürfe mit einem Gegenbeweis zu entgegnen.
Will heißen: Annonciere ich als Privatmann in der Zeitung einen Gebrauchtwagen und ein Türke, der den Wagen nicht erhalten hat, meint, ich hätte ihn diskriminiert, so laufe ich Gefahr, vor Gericht das Gegenteil zu beweisen.
Das ist das Ende rechtsstaatlicher Prinzipien, der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit und der Unschuldsvermutung. Ein offener Verfassungsbruch!
Es wird Zeit, dass sich die CDU dafür entscheidet, wieder die Interessen ihrer Wähler zu vertreten. Ansonsten wird sich sehr bald eine wählbare Alternative in Deutschland etablieren.