
Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) befürchtet, dass die Föderalismusreform zu einem schweren Rückschritt für pflegebedürftige und behinderte Menschen führt. Verbandspräsident Adolf Bauer erklärte heute: "Der vorliegende Entwurf der Föderalismusreform gefährdet die einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit und führt zu massiven Verschlechterungen bei der Umsetzung des SGB IX, das unter anderem die berufliche Eingliederung behinderter Menschen regelt." Wenn die Länder aufgrund der Änderung von Artikel 84 Grundgesetz künftig selbst entscheiden könnten, wie sie Bundesgesetze umsetzen, sei die effektive Durchsetzung des Sozialgesetzbuches IX gefährdet. Der SoVD fordert daher, dass das SGB IX von dieser Änderung ausdrücklich ausgenommen wird. Die Umsetzung des SGB IX müsse Bundesrecht bleiben, von dem auch künftig nicht durch Landesrecht abgewichen werden dürfe. Der SoVD warnt außerdem vor der Übertragung des Heimrechts vom Bund auf die Länder. Der Verband befürchtet, dass es angesichts der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Hand zu einer Absenkung der Pflegestandards kommt. Eine Zuständigkeit der Länder werde dazu führen, dass in 16 Bundesländern unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten. Das sei für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen undurchschaubar. Das Argument, dass mit der Föderalismusreform regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden soll, ist nach Ansicht des Verbandes beim Heimrecht in keiner Weise zu begründen. Ein einheitliches Heimrecht und einheitliche Pflegestandards seien unverzichtbar. Das Heimrecht muss Bundesrecht bleiben. Der SoVD fordert Bundestag und Bundesrat dringend zu Änderungen an der Föderalismusreform auf. Es darf nicht dazu kommen, dass die Föderalismusreform das Behindertengleichstellungsgesetz und das SGB IX aushöhlt. "Es darf keine Föderalismusreform auf Kosten behinderter und pflegebedürftiger Menschen geben", betonte Bauer. sch