Beschäftigung osteuropäischer Pflege- und Haushaltshilfen
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Saarbrücken (kobinet) Eine Broschüre des saarländischen Sozial- und Justizministeriums informiert über rechtliche Voraussetzungen für die Beschäftigung osteuropäischer Pflege- und Haushaltshilfen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Saarländischen Pflegegesellschaft und den Krankenkassen erstellt.
Nicht alles ist legal, aber auch nicht alles ist illegal, wenn es um die Beschäftigung osteuropäischer Kräfte in deutschen Haushalten geht. Um Fragen zu beantworten und die Basis für legale Arbeitsverhältnisse darzustellen, gibt die Broschüre Aufschluss über die im Wesentlichen zu beachtenden ausländerrechtlichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Der saarländische Sozial- und Justizminister Josef Hecken mahnt in einer Pressemitteilung: "Wer illegal Billigarbeitskräfte beschäftigt, setzt sich zudem dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung aus. Das sind keine Kavaliersdelikte, denn folgenschwere Pflegefehler können nicht billigend in Kauf genommen werden. Daher werden wir das abseits der qualitativ hochwertigen Pflege betriebene illegale Geschäft bekämpfen. Ungelernte Billigkräfte können schwere Pflegefehler verursachen, billiges Arbeiten kann daher menschlich teuer zu stehen kommen. Auch ist das finanzielle Risiko hoch, da man als 'Arbeitgeber' bei Krankheit oder Unfall persönlich haftet. Eine Beschäftigung ohne Genehmigung ist strafbar. Darauf kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 300.000 Euro stehen". elba
Die kostenlose Broschüre kann bei der Pressestelle des Gesundheitsministeriums unter Telefon 0681 5013666, per Fax 0681 501 3169 oder per E-Mail presse@justiz-soziales.saarland.de bestellt werden.