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kobinet-nachrichten
03.06.2006 - 20:08
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat ein wegweisendes Urteil (B 4 RA 22 / 05 R) beim Bundessozialgericht (BSG) erzielt. Danach sind Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, gesetz- und grundrechtswidrig. SoVD-Präsident Adolf Bauer wertet das Urteil als wegweisend. Der SoVD schätzt, dass demnach rund 200.000 Bescheide bzw. Neubescheide sowie die Berechnungen von Hinterbliebenenrenten, die seit 2001 erstellt wurden, fehlerhaft sind. Adolf Bauer: "Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner sind bei der Reform der Erwerbsminderungsrenten 2001 eingeführt worden. In dem vom SoVD geführten Revisionsverfahren ging es um eine 1960 geborene Klägerin, deren Erwerbsminderungsrente bei einem Neubescheid im Jahr 2003 aufgrund der Abschläge um 137 Euro zu niedrig festgesetzt wurde. Dies war unrechtmäßig. Statt 800 Euro Erwerbsminderungsrente stehen der Klägerin 937 Euro zu". Der 4. Senat des BSG verweise in seiner Entscheidung vom 16. Mai darauf, dass laut Gesetz bei Erwerbsminderungsrenten nur Abschläge für den Zeitraum zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr vorgesehen sind. Nicht zulässig seien Abschläge für die Zeit vor dem 60. Lebensjahr. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, weil er gesundheitlich schwer angeschlagen ist, sucht sich dies nicht aus, hatte der SoVD argumentiert. Eine solche Handhabung sei systemwidrig, ungerecht und unvertretbar. Er rechnet mit einer schriftlichen Veröffentlichung des Urteils nicht vor dem Herbst. elba
Ina Tretschoks schrieb am 27.01.2008, 10:32
Wer kann mir helfen!
Mein Vater ist von der EU-Rente in die Altersrente(65.Jahre)übergegangen,muss man Abschläge nach 45 Arbeitsjahren in kauf nehmen????
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen....
Vielen Dank im Vorraus
Ina Tretschoks
Reinhold Langer schrieb am 29.11.2007, 22:13
Es ist ja einzusehen, daß fingierte Arbeitslosigkeit, vorgetäuschte
Krankheit bzw. erbetene Kündigung zu Lasten der Sozialsysteme
verhindert werden müssen.
Diese Ausuferungen waren schließlich für die geplünderten Kassen
verantwortlich.
In meinem Falle - wie in tausenden - hat man aber ungesetzlich
reagiert.
Durch eine " einseitige Willenserklärung " hat man mich aus einer
laufenden Beschäftigung heraus in die Rente gezwungen.
Ein Antrag auf eine Rehamaßnahme vom Februar 2003 wurde eigen-
mächtig "umgedeutet ". Die Zwangsverrentung erfolgte rückwir-
kend obwohl ich die Beschäftigung auch nach Absprache mit dem
Arbeitgeber längst aufgenommen hatte.
Einsprüche, Widersprüche etc. haben keine Wirkung.
Im Eifer, die auch durch die Wiedervereinigung und deren Neben-
baustellen geplünderten Sozialkassen zu schonen, scheut man
selbst vor Betrug nicht zurück.
Entscheidungen des Bundessozialgerichts werden nicht umgesetzt
sondern ausgesetzt. Das ist kriminell.
Auch mehrere Eingaben an politische Magazine verpuffen.
Man gibt diesem tausendfachen Unrecht kein Podium.
Rosemarie Peege schrieb am 22.10.2006, 15:30
Wo bekommt man einen Musterwiderspruchbescheid gegen den Rentenbescheid. Mein Mann ist Eu-Rentner und wir haben von dem Urteil gehöhrt und möchten den Bescheid von der LVA prüfen lassen. Haben aber bis dato keinen Musterwiderspruch im Netz gefunden.Hat jemand einen Rat wo ich so etwas herbekomme?? Bitte an meine E-Mail Adresse senden. Knatzbaer@yahoo.de Vielen Dank
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