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kobinet-nachrichten
06.06.2006 - 16:26
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat heute in Berlin noch einmal eindringlich vor den Auswirkungen der Föderalismusreform in der derzeit geplanten Fassung gewarnt. Diese Föderalismusreform gefährde einheitliche Lebensverhältnisse behinderter Menschen. "Wenn es keine Änderungen mehr gibt, kann künftig jedes Bundesland im Rahmen der Sozialgesetzgebung ein eigenes Verfahrensrecht aufbauen. Damit wären vor allem die Bemühungen um eine Zusammenführung der verschiedenen Sozialleistungsträger unter einheitliche Verfahrensregeln am Ende. Die Idee des erst 2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuches IX, Leistungen wie aus einer Hand anzubieten, wäre gestorben. Wir würden zurückfallen in eine überwunden geglaubte Kleinstaaterei", erklärte die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete. Nach dem vor fünf Jahren in Kraft getretenen Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sollte jeder behinderte Mensch im gesamten Bundesgebiet unabhängig von der Ursache seiner Behinderung und auch unabhängig von der Zuständigkeit eines Sozialleistungsträgers Leistungen nach einem einheitlichen Verfahren erhalten - und zwar wohnortnah und unbürokratisch. "Das SGB IX hat unüberschaubare Verwaltungsverfahren beendet, die für die betroffenen Menschen unsägliche Irrwege und häufig viel zu spät und uneinheitlich einsetzende Hilfen und Leistungen bedeuteten", so Evers-Meyer. Gefahren durch die Föderalismusreform sieht die Beauftragte für alle zentralen Errungenschaften des SGB IX, namentlich für das Persönliche Budget, die Frühförderung und die Gemeinsamen Servicestellen. Mit dem Persönlichen Budget bekommen behinderte Menschen die Möglichkeit, die ihnen von verschiedenen Trägern zustehenden Sozialleistungen als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets durch einen der Träger zu beantragen, um sich ihren Bedarf individuell einzukaufen. "Nach der Föderalismusreform können die Länder aus diesen Regelungen ausscheren. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach das Persönliche Budget weiterentwickelt werden soll, würde wertlos", so Evers-Meyer. Die Folgen für das SGB IX sind nach Ansicht der Behindertenbeauftragten aber nur die Spitze des Eisbergs. Sie befürchtet negative Auswirkungen auf nahezu den gesamten Bereich der Sozialgesetzgebung. "Das gesamte Sozialrecht lebt davon, dass der bundesweit einheitliche Zugang zu Leistungen durch bürgerfreundliche Regelungen und Verpflichtungen ermöglicht wird. Dazu gehören die Verpflichtung der Leistungsträger zur Sachaufklärung, Beratung und das Hinwirken auf vollständige Anträge genau so wie die Gebührenfreiheit oder der barrierefreie Zugang zu Informationen. Ich kann nicht glauben, dass wir diese einheitlichen Standards zerschlagen wollen." Kaum wahrgenommen wurde nach Ansicht von Evers-Meyer bislang, dass auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zerfleddert würde. So soll der Bund künftig den Gemeinden keine Aufgaben mehr übertragen dürfen. Damit würde der Gesetzgeber die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) blockieren. Die Eingliederungshilfe wird von den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und damit in der Regel von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgeführt. Zwar hält die Bundesregierung an einer bundesgesetzlichen Regelung der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch XII fest, den Ländern soll jedoch das Recht eingeräumt werden, die bisher bundeseinheitliche Regelung der Eingliederungshilfe "durch Landesrecht zu ersetzen". Die Beauftragte sieht ihre Auffassung auch durch die Ergebnisse der Anhörung zur Föderalismusreform im Deutschen Bundestag vergangene Woche bestätigt. Die Anhörung hätte darüber hinaus auch noch einmal die Befürchtungen im Zusammenhang mit der Rückübertragung des Heimrechts an die Länder und die Sorgen des Deutschen Behindertenrates in Hinblick auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und damit auf die Barrierefreiheit in den Ländern bestätigt. sch
Max Mütze schrieb am 06.06.2006, 20:40
Eine Föderalismusreform zum Nachteil behinderter Menschen kann nur durch Aktion gestoppt werden. Wenn das nicht geschafft wird, ist die Diskussion müßig, ob das trägerübergreifende persönliche Budget künftig mit oder ohne Anrechnung von Einkünften oder Vermögenswerten in Anspruch genommen werden kann. Das persönliche Budget wäre ebenso der Zahlungsmoral der Länderfürsten ausgeliefert wie Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Bau und im Netz.
Peter Baaken schrieb am 06.06.2006, 18:39
Einen Rückfall in Kleinstaaterei können wir uns nicht leisten!
Ich kann mich auch nicht mit dem Abbau von Bürgerrechten abfinden!
Wie soll ein Leben eigentlich noch stattfinden, wenn so drastische Einschnitte geplant und durchgezogen werden?
Interessiert es eigentlich eine Mehrheit der sog. "Nicht-Betroffenen" wie alltägliche Diskriminierung aussieht?
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