Kobinet Logo
Druckversion
kobinet-nachrichten 08.06.2006 - 16:59
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Trägerübergreifende persönliche Budget ab 2008 Sollleistung

.

Berlin (kobinet) Auf eine kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/1492) der Linken im Bundestag bekräftigt die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/1738), dass behinderte und chronisch kranke Menschen ab 2008 einen Rechtsanspruch auf trägerübergreifende Persönliche Budgets erhalten. Bis zum 31. Dezember 2007 befindet sich das trägerübergreifende Persönliche Budget in einer Modellphase. Es kann jedoch auch jetzt schon bundesweit als "Kann-Leistung" beantragt werden. "Geplant ist, dass die Betroffenen selbst die jeweils erforderlichen Dienstleistungen einkaufen sollen sowie Assistenten nach dem Arbeitgebermodell einstellen können. So wolle man sich an den Qualitäts-Bedürfnissen der Kunden orientieren. Dabei sollten auch positive Erfahrungen aus Schweden und den Niederlanden ins deutsche Sozialleistungssystem einbracht werden", heißt es heute im hib (Heute im Bundestag). Bei der Bewilligung seien die Leistungsträger dazu verpflichtet, den Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Antragsteller zu klären und zu berücksichtigen. Es gebe darüber hinaus mittlerweile verschiedene Beratungsinitiativen und zum Teil zusätzliche örtliche Beratungsmöglichkeiten. "Wir begrüßen die Einführung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets als Regelleistung sehr, besonders wenn es bedarfsdeckend gewährt wird. Damit werden die Selbstbestimmung gefördert und die Lebensqualität der Leistungsberechtigten gesteigert", erklärt Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.). "Es hat sich erwartungsgemäß gezeigt, dass diejenigen, die bereits jetzt ein Persönliches Budget erhalten, sehr zufrieden mit dieser Leistungsform sind". Sie befürchtet jedoch, dass durch die Föderalismusreform, sollte sie - wie jetzt beabsichtigt - Gesetz werden, sämtlich Fortschritte wieder gefährdet sind. "Was bisher seltsamerweise kaum Beachtung gefunden hat ist, dass nicht 'nur' das Heimrecht in die Zuständigkeit der Länder fallen würde. Die Eingliederungshilfe, die Ausgestaltung der Gemeinsamen Servicestellen und die Umsetzung der Persönlichen Budgets wären ebenfalls tangiert. Damit stünden die positiven Auswirkungen des SGB IX auf dem Spiel", so Bartz weiter. Jetzt sei es höchste Zeit, dass die Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe Position beziehen und deutlich machen, welche Rückschritte zu erwarten sind. "Es kann doch nicht sein, dass jahrelang am SGB IX gearbeitet und es bei Inkrafttreten mit viel Zuversicht als Umsetzung des Paradigmenwechsels gefeiert wurde, um nun als 'Papiertiger' unwirksam zu verstauben", so Bartz. hjr  

  Follow @kobinetev
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
nächste Nachricht >>
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten

Seite drucken
Zur Online Version