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14.06.2006 - 10:37

Menschenwürdige Grundversorgung in der Pflege geboten.

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat der Bundesregierung empfohlen, einen bundeseinheitlichen "Standard für die menschenwürdige Grundversorgung" in der Pflege zu entwickeln. Das könne die Rechte der Pflegebedürftigen wesentlich stärken, sagte Valentin Aichele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, heute in Berlin bei der Vorstellung der Studie "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege". In Deutschland gebe es "strukturelle menschenrechtliche Defizite" in der Pflege. "Die Mängel betreffen so viele Personen und so wesentliche Bereiche der Pflege, dass man davon ausgehen muss, dass sie strukturbedingt sind", erklärte Aichele. Zudem sprach er sich für unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen auf kommunaler Ebene aus. Das schaffe Transparenz und könne wichtige Handlungsoptionen für Betroffene und Angehörige eröffnen. "Hier sehe ich die Bundesländer in der Pflicht", sagte Aichele. Das Menschenrechtsinstitut empfiehlt darüber hinaus dem Bundesgesundheitsministerium, die 2005 vom Runden Tisch Pflege ausformulierte "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" unter den Betroffenen und den an der Pflege beteiligten Akteuren bekannt zu machen und die systematische Anwendung der Charta durch Programme bundesweit zu fördern. sch Mehr auf www.institut-fuer-menschenrechte.de  

 
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