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16.06.2006 - 09:11

Gleichbehandlungsgesetz jetzt offiziell im Bundestag vorgelegt.

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung hat nun auch im Deutschen Bundestag offiziell den Entwurf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt und als öffentlich verfügbare Drucksache eingebracht. Dies meldet der Informationsdienst Heute im Bundestag. Bisher hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf lediglich an den Bundesrat zur Behandlung gesandt, der sich heute damit befasst. "Auch wenn der Termin für die Behandlung des Gesetzes im Deutschen Bundestag immer noch nicht feststeht und es langsam eng wird, wenn das Ziel der Verabschiedung vor der Sommerpause noch eingehalten werden soll, ist die offizielle Einbringung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", erklärte Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3. elba Link zum Gesetzentwurf 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Benjamin Dannert schrieb am 21.06.2006, 15:43

Mittelstand will sich bei Neueinstellungen zurückh

Bravo, liebe ADG-Befürworter! Mal wieder ein paar Arbeitsplätze weniger.

Umfrage im Mittelstand:

"89 Prozent der Befragten finden das Gesetz schlecht".

Nur 5% sind dafür.

"95 Prozent glauben nicht, dass durch das Gesetz tatsächlich mehr Schutz vor Diskriminierung erreicht wird."

Durch mehr Bürokratie und Angst vor Klagen wollen "61 Prozent ihr Einstellungsverhalten überdenken"

"In einer kleinen Firma muss "die Chemie" unter den Mitarbeitern stimmen, damit wir Erfolg haben. Ein Mitarbeiter der nicht passt kann vieles kaputt machen. Ist dies das Ziel der Regierung?"

www.verbaende.com/News.php4?m=39142

Peter Kahle schrieb am 19.06.2006, 20:20

Feige

Was soll das? Traut man uns nicht? Wer so spricht, will kein Recht u. Schutz für Behinderte, sondern Ausgrenzung! Und das sagen Anwälte.Pfui

Benjamin Dannert schrieb am 16.06.2006, 11:10

Anwälte: Gleichbehandlungsgesetz führt zu Klagewel

rhein-zeitung.de/a/news/t/rzo255417.html

„Ich habe die Sorge, dass solche gut gemein­ten Regeln ein erheb­liches Miss­brauch­spo­ten­zial in sich ber­gen”, sagte Maier-Rei­mer. „Unsere Fan­tasie reicht nicht aus, um sich vor­zustel­len, was findige Ver­bände da raus­holen können, zum Bei­spiel bei einer angeb­lichen mit­tel­baren Benach­tei­ligung.”

"Der Vertreter des Anwaltvereins nannte es beson­ders pro­ble­matisch, dass sich die Regeln auch auf geschäft­liche Bezie­hun­gen zwi­schen Pri­vat­per­sonen bezie­hen sollen. „Das Gesetz ist ein Ein­griff in die private Lebens­gestal­tung”, sagte Maier-Rei­mer. „Es schränkt die Ver­trags­frei­heit erheb­lich ein.” Nach dem Willen der Regie­rung steht jedes durch eine Anzeige ange­botene Objekt „der Öffent­lich­keit zur Ver­fügung”. Die Benach­tei­ligung eines Kau­fin­ter­essen­ten aus Gründen der Rasse oder eth­nischen Her­kunft ist damit ver­boten. „Vi­elleicht will ich mein Haus, Kunst­werk oder Auto aber nicht jedem ver­kau­fen”, sagte der Anwalt."

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