
Berlin (kobinet) Die Bundesregierung hat nun auch im Deutschen Bundestag offiziell den Entwurf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgelegt und als öffentlich verfügbare Drucksache eingebracht. Dies meldet der Informationsdienst Heute im Bundestag. Bisher hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf lediglich an den Bundesrat zur Behandlung gesandt, der sich heute damit befasst. "Auch wenn der Termin für die Behandlung des Gesetzes im Deutschen Bundestag immer noch nicht feststeht und es langsam eng wird, wenn das Ziel der Verabschiedung vor der Sommerpause noch eingehalten werden soll, ist die offizielle Einbringung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", erklärte Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3. elba Link zum Gesetzentwurf
Benjamin Dannert schrieb am 21.06.2006, 15:43
Bravo, liebe ADG-Befürworter! Mal wieder ein paar Arbeitsplätze weniger.
Umfrage im Mittelstand:
"89 Prozent der Befragten finden das Gesetz schlecht".
Nur 5% sind dafür.
"95 Prozent glauben nicht, dass durch das Gesetz tatsächlich mehr Schutz vor Diskriminierung erreicht wird."
Durch mehr Bürokratie und Angst vor Klagen wollen "61 Prozent ihr Einstellungsverhalten überdenken"
"In einer kleinen Firma muss "die Chemie" unter den Mitarbeitern stimmen, damit wir Erfolg haben. Ein Mitarbeiter der nicht passt kann vieles kaputt machen. Ist dies das Ziel der Regierung?"
www.verbaende.com/News.php4?m=39142
Peter Kahle schrieb am 19.06.2006, 20:20
Was soll das? Traut man uns nicht? Wer so spricht, will kein Recht u. Schutz für Behinderte, sondern Ausgrenzung! Und das sagen Anwälte.Pfui
Benjamin Dannert schrieb am 16.06.2006, 11:10
rhein-zeitung.de/a/news/t/rzo255417.html
„Ich habe die Sorge, dass solche gut gemeinten Regeln ein erhebliches Missbrauchspotenzial in sich bergen”, sagte Maier-Reimer. „Unsere Fantasie reicht nicht aus, um sich vorzustellen, was findige Verbände da rausholen können, zum Beispiel bei einer angeblichen mittelbaren Benachteiligung.”
"Der Vertreter des Anwaltvereins nannte es besonders problematisch, dass sich die Regeln auch auf geschäftliche Beziehungen zwischen Privatpersonen beziehen sollen. „Das Gesetz ist ein Eingriff in die private Lebensgestaltung”, sagte Maier-Reimer. „Es schränkt die Vertragsfreiheit erheblich ein.” Nach dem Willen der Regierung steht jedes durch eine Anzeige angebotene Objekt „der Öffentlichkeit zur Verfügung”. Die Benachteiligung eines Kaufinteressenten aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft ist damit verboten. „Vielleicht will ich mein Haus, Kunstwerk oder Auto aber nicht jedem verkaufen”, sagte der Anwalt."