
Frankfurt am Main (kobinet) Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) beklagt das Hin und Her in Sachen Flughafensicherheit im Hinblick auf die Begleitung alleinfliegender Kinder durch schwerbehinderte Eltern zum Flugzeug. "Wie mühsam und rückwärtsgewandt manche bürokratischen Mühlen hierzulande zuweilen mahlen, wenn es darum geht, behinderten Menschen gleichberechtigte Bedingungen zu verschaffen, konnte ich erst gestern wieder erleben als ich meinen 11jährigen Sohn an den Frankfurter Flughafen gebracht habe. Angebliche Sicherheitsbestimmungen mussten wieder einmal herhalten, dass ich keine gleichberechtigten Bedingungen bekam, meinen allein in die USA fliegenden Sohn wie alle anderen Eltern auch bis ans Gate zu bringen", erklärte der sehbehinderte Behindertenrechtler gegenüber den kobinet-nachrichten. Als Sehbehinderter ist der 41jährige Publizist auf eine Begleitung angewiesen, um sich im Wirrwarr des Frankfurter Flughafens zurecht zu finden. Die Regel, die Delta jedoch gestern anführte besagt, dass nur eine erwachsene Person ein alleinfliegendes Kind bis ans Gate begleiten darf. Da Miles-Paul jedoch auf die Begleitung angewiesen ist, hätte er die Erlaubnis sowohl für sich als Vater seines Sohnes Robin als auch für eine Begleitperson benötigt. "Dafür gab es keinerlei Spielraum. Das Ärgerliche daran ist vor allem, dass sich die Bestimmungen anscheinend dauern ändern, bzw. nach Lust und Laune ausgelegt werden", kritisierte Miles-Paul. Denn bereits im Juni 2003 setzte der streitbare Schwabe sein Recht auf eine Begleitung seines damals 8jährigen Sohnes zum Gate mit Begleitung mit einer gut halbstündigen Diskussion am Flugschalter durch. Damals hieß es dann, mit einem B im Ausweis wäre dies doch möglich. Letztes Jahr hieß es bei der Lufthansa dann, dass sich die Regeln geändert hätten, dass nun generell keine Erwachsenen mehr mit Kindern mit ans Gate dürften und gestern hieß es, dass sich die Regeln anscheinend wieder einmal geändert hätten, dass nur ein Erwachsener mit dürfe. "Was denn nun", fragt sich Miles-Paul. "Da ich den Rückflug meines alleinfliegenden Sohnes in die USA und damit die Abschiedssituation gestern nicht unnötig durch einen langen Streit über die Begleitung belasten wollte, habe ich klein beigegeben und auf die Begleitung ans Gate verzichtet, so dass mein Sohn von den Mitarbeitern der Airline dort hingebracht wurde und ich eine halbe Stunde früher Abschied nehmen musste. Doch damit ist für mich die Sache längst nicht erledigt. Ich werde nun den Bestimmungen auf den Grund gehen und zur Not Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass diese völlig unsinnige und unnötige Benachteiligung behinderter Eltern, die auf eine Assistenz angewiesen sind, abgeschafft wird", erklärte Miles-Paul. "Vor allem wenn es nun darum geht, dass endlich ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird ist es an der Zeit, dass derartige Benachteiligungen abgebaut werden. Mein 11jähriger Sohn hat diese Regelung auf jeden Fall nicht verstanden und so hoffe ich, dass dies einigen Bürokraten auch einleuchten wird, dass dies Unsinn ist". elba