
Berlin (kobinet) Angesichts der Debatte um das Antidiskriminierungsgesetz hat die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, kritisiert, dass "die Aufgeregtheit und die Unkenntnis über das Gleichstellungsgesetz in der Wirtschaft" groß ist. "In den Vereinigten Staaten geht der Antidiskriminierungsschutz - einschließlich zivilrechtlicher Konsequenzen - deutlich weiter als in Deutschland. Viele Körperbehinderte empfinden die USA nicht nur wegen der Rechtslage als ‚Paradies'. Hierzulande müssen die Unternehmensverbände gegenüber ihren Mitgliedern in Deutschland offenbar ihre Existenzberechtigung dadurch zum Ausdruck bringen, dass Selbstverständliches ‚aufgebauscht' wird. Das ‚Selbstverständliche' sind die Menschenrechte, die auch für behinderte Menschen gelten. Die Aufgeregtheit und die Unkenntnis über das Gesetz ist groß und es besteht offenbar auch kein Interesse seitens der Unternehmerverbände ihre Mitglieder fach- und sachgerecht aufzuklären", so Silvia Schmidt. "Auch hat mein kürzlich erfolgter Arbeitsbesuch in Schweden und Finnland deutlich gemacht, dass die Wirtschaft dort keine Probleme mit der Gleichstellung behinderter Menschen hat. Rechte behinderter Menschen sind für alle Skandinavier selbstverständlich einzulösende Menschenrechte", erläuterte die Abgeordnete. Verfassungsrechtlich sei es ohnehin zu beanstanden, wenn behinderte Menschen nicht in das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) einbezogen werden. Eine Nichtberücksichtigung im AGG, obwohl sie im Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ausdrücklich aufgezählt werden, stelle eine verfassungsrechtlich inakzeptable Diskriminierung dieser Gruppe dar. Die derzeit geäußerte Kritik seitens der Unternehmerverbände sei vor allem gerichtet auf die Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Gewerkschaften; auf die Sorge vor einer Klageflut und auf die Regelung zur Beweislast. Eine Klageflut sei aber nicht zu erwarten. In den Bereichen, in denen in der Vergangenheit ein echtes Verbandsklagerecht geschaffen wurde, habe es bisher kaum Klagen gegeben. "Beispielsweise liegt die Zahl der Verbandsklagen auf der Grundlage des im Jahre 2002 geschaffenen Behindertengleichstellungsgesetz bei unter fünf", so Silvia Schmidt. Das AGG schaffe keine Sonderrechte für behinderte Menschen, sondern stelle einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Verwirklichung der Menschenrechte für behinderte Menschen dar. "Die Europäische Kommission hat deshalb das Jahr 2007 zum 'Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle' erklärt. Dies ist Teil eines Konzeptes, um jegliche Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechtes, der Behinderung, der ethnischen Herkunft oder der sexuellen Orientierung im Alltag wirksam bekämpfen zu können, wie es in Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam vorgesehen ist. Das Jahr der Chancengleichheit soll auch sicherstellen, dass die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, die in vielen Mitgliedsländern nur zögerlich umgesetzt worden sind, endlich ihre Wirkung entfalten können. Ich bin mir sicher, dass die deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 gute Impulse für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik beitragen wird. Denn Behindertenrechte dürfen nicht länger nur als Sozialpolitik verstanden werden, sondern sie sind selbstverständlich zu gewährende Menschenrechte", so die SPD-Bundestagsabgeordnete. omp
Peter Hilpmann schrieb am 21.06.2006, 20:51
Leider musste ich wegen eines Besuchs den Text abbrechen. Ich habe meine Kenntnis vom Tatsachen- und Meinungsmenschen von einem Verhaltenstherapeuten. Ich besuchte eine Therapie aufgrund meiner Behinderung. Zum Thema Dannert nun folgender Satz von Berthold Brecht aus " der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui" leicht abgeändert. Dieser lautet : Kein Pfui und das ist nicht fein hält nicht auf Dannert & Co.
Mit freundlichem Gruß
Peter
Christiane Creutzburg schrieb am 21.06.2006, 20:16
Mir als Partnerin eines zu 100 % schwerbinderten Mannes, der das ganze Spektrum der Diskriminierungen an Behindteren erleben muß, weil Deutschland KEIN Antidiskriminierungsgesetz seit 10 Jahren auf die Beine bringt, daß in seiner Art wesentlich schwächer ist als sein Art ververwandtes Gesetz in der Usa, ist es absolut leid, daß Die Herren Dannert hier in den Leserbriefen, nach meiner Meinung nach, absulten Schwachsinn im Sinne des Wortes verzapfen. Wann wird endlich diesem Mann und den meiner Meinung nach hirnlosen Äuserungen Einhalt geboten?
Mit freundlichem Gruß
Creutzburg
PS Außerdem findee ich es unhaltbar, daß hier Frauen wie im Mittelalter behandelt werden
robert stahl schrieb am 21.06.2006, 19:37
Das ADG ist in den letzten Tagen bereits vom Bundespräsidenten als zu bürokratisch gerügt worden. Darüber hinaus lehnen der DAV (Deutscher Anwaltsverein) und der Deutsche Richterbund das Gesetz in der jetzigen Form ab. Dieses Gesetz schafft Rechtsunsicherheit. Zahlreiche Wirtschaftsverbände melden inzwischen fast täglich Befürchtungen über das ADG. Man kann sicherlich behaupten, dass zahlreiche Verbände das Gesetz nicht gelesen haben, allerdings scheint mir das eher unwahrscheinlich.
Johanna Appelt schrieb am 21.06.2006, 16:53
was da von sich geben, ist echt interessant was da von sich geben es schon echt ein Phänomän was alles in ein Gesetz hineininterpreiert werden kann. Es sollten von ihnenen mal Argumente kommen die mich überzeugen bislang kam nix was mich wirklich überzeugt hätte. noch mal zum mitschreiben in meinen Augen reden sie Schwachsinn wie einige andere auch. Fakt ist doch nunmal sie bilden sich keine eigene Meinung sondern labern genau das nach was Kritiker dieses Gesetzes bezwecken. Peter Hilpmann hat es in wunderbarer Form dargestellt zu welcher Gattung Mensch sie gehören. Falls sie sich nun beleidigt fühlen können sie mich ruhig verklagen falls das Gesetz widererwarten in Kraft tritt , dieses habe ich ineinem meiner Leserbriefe schon erwähnt. Da ich Optimistin bin werden sie dann eventuell überzeugt sein das dieses Gesetz garnicht so schlecht wie sie es mache. Das es handwerkliche Fehler hat lässt sich nicht abstreiten, aber so schlecht wie sie es machen ist es nun auch wieder nicht. Also sehr geehrter Herr Dannert verklagen sie mich ruhig sollte das Gesetz in Kraft treten Sie glauben garnicht wie ich mich schon darauf freue grad von ihnen verklagt zu werden.
Benjamin Dannert schrieb am 21.06.2006, 16:09
Lieber Herr Hilpmann,
der Unterschied zwischen mir und Fr. J.A. ist, dass ich meine Meinung mit Tatsachen begründe, wie z.B. genaue Auszüge aus dem Gesetzestext bzw. entsprechende §.
Mit dem konkreten Gesetzestext hat hier noch nie ein ADG-Befürworter argumentiert. Die Meinungsmache liegt also auf Ihrer Seite.
Und nun her mit den Tatsachen, ich bin gespannt!
Benjamin Dannert schrieb am 21.06.2006, 16:06
Die Propaganda der Befürworter des Entmündigungsgesetz wird immer obskurer. Da wirft eine SPD-Politikerin Verbänden vor, sie würden nicht genug aufklären. Und dann reißt sie sich zum Satz hin:
"Eine Klageflut sei aber nicht zu erwarten"
In den USA gab es letztes Jahr 19000 Klagen wegen Ungleichbehandlung! [1]
Und die Gesetze dort gehen mitnichten so weit wie es im Gleichbehandlungsgesetz geplant ist.
Außerdem: Keiner hat etwas dagegen, dass Behinderte geschützt werden, dort, wo es notwendig ist. Ich selbst habe mehrmals Vorschläge gemacht, die einen vernünftigen Rahmen haben, z.B. Richtlinien für Grundversorgungsdienstleister (Stromversorger, Versicherungen...) eine monopolähnliche Machtfülle haben und so Diskriminierungen wirklich schädlich sind, weil sie der Wettbewerb nicht ausbügeln kann.
Das geplante Gesetz ist aber wie gesagt viel weiter gefasst und entmündigt die Bürger, die bereits beim Aufgeben einer Kleinanzeige Gefahr laufen, vor Gericht beweisen zu müssen, dass sie unschuldig sind. (§ 19 (2) in Verbindung mit § 2 (1) Nr. 8). Das sínd mittelalterliche Verhältnisse. Außerdem haben die grün-ideologisch geprägten EU-Richtlinien (Herr Beck hat den grünen Einfluss im Bundestag gestern zugegeben) die massive Ausweitung ins Zivilrecht nie gefordert.
Die Beweistlastumkehr ist übrigens auch für Hartz 4 Empfänger geplant: In Zukunft müssen Bedürftige ggf. nachweisen, dass sie KEINE Bedarfsgemeinschaft bilden.
[1] Quelle: www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5639154_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Gerd Frank schrieb am 21.06.2006, 15:19
Super Sie haben den Nagel sozusagen auf den Kopf getroffen echt super Kommentar
Wasilios Katsioulis schrieb am 21.06.2006, 14:48
Gruss
Wasilios Katsioulis
Behindertenbeauftragter DADV
Dipl.-Soz.Arb. Uwe Heineker schrieb am 21.06.2006, 14:01
... Frau Schmidt für Ihre sehr deutliche Klarstellung und Position.
Die Art, wie hier in diversen Leserbriefen in provokanster und zudem sachlich völlig unzutreffender weise (juristisch total falsche Eigenauslegung und -interpretation) gegen dieses Gesetz gewettert wird, ist mittlerweile unerträglich geworden.
Umkehr zur sachlichen Diskussion ist nun dringendst geboten.
Peter Hilpmann schrieb am 21.06.2006, 13:40
In dem Artikel Gleichbehandlungsgesetz heute auf der Tagesordnung haben Dannert und Co. Das AGG schlechtgeredet.Die Schreiberin Johanna Appelt wurde von Herrn Dannert unfair angegriffen. Dieser hält sich für einen mündigen Bürger. Der er in Wirklichkeit nicht ist. Wenn er es wäre hätte er sich den DADV(Deutscher Antidiskriminierungsverband gewendet). www.dadv.de. Dort hätte er sich Informieren können. Ein mündiger Bürger sollte auch wissen. Das in unserer Gesellschaft die Meinungsmenschen überwiegen. Sie reagieren nach dem Prinzip zu jedem Thema gibt es eine Meinung, man sagt diese sofort. Und dann ist die Angelegenheit für diese Leute erledigt ohne Rücksicht auf die Gefühle anderer und ohne Rücksicht auf die Folgen. Ausnahmefall ist der Tatsachenmensch. Er reagiert nach dem Prinzip He du hör mal zu die Sache ist so und so. Die Tatsachenmenschen helfen sich damit untereinander. Wenn man so etwas mit einem Meinungsmensch macht rastet dieser aus. Auch helfen sich Meinungsmenschen nicht untereinander, aber dafür haben diese ja Ihre Meinung.