
Berlin (kobinet) Die Föderalismusreform darf nicht zu Rückschritt für Pflegebedürftige und Behinderte führen, erklärte heute der Sozialverband Deutschland (SoVD). Verbandspräsident Adolf Bauer appellierte dringend an die Ministerpräsidenten der Länder und an die Bundestagsabgeordneten der großen Koalition, den Entwurf der Föderalismusreform noch zu korrigieren. Der SoVD fordert, dass das Heimrecht Bundesrecht bleibt. "Wir befürchten, dass eine Übertragung des Heimrechts an die Bundesländer zu einer Absenkung des Pflegestandards führen wird. Für den Verbleib des Heimrechts beim Bund haben sich in der Anhörung von Bundestag und Bundesrat nahezu alle Experten ausgesprochen", betonte Bauer. Auch Sozialdemokraten und Christdemokraten aus Bund und Ländern haben sich für den Erhalt eines bundeseinheitlichen Heimrechts eingesetzt. "Im Interesse der Pflegebedürftigen appellieren wir an die Ministerpräsidenten und die Große Koalition: Das Heimrecht muss Bundesrecht bleiben. Ein einheitliches Heimrecht und einheitliche Pflegestandards sind unverzichtbar", so Bauer. Dringenden Korrekturbedarf sieht der Verband auch im Interesse behinderter Menschen. "Wir befürchten, dass die Föderalismusreform das Behindertengleichstellungsgesetz und das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) aushöhlt. Es droht eine massive Verschlechterung bei der Umsetzung des SGB IX, das unter anderem die berufliche Eingliederung behinderter Menschen regelt. Wenn die Länder aufgrund der Änderung von Art. 84 Grundgesetz künftig selbst entscheiden können, wie sie Bundesgesetze umsetzen, sehen wir die effektive Durchsetzung des SGB IX gefährdet. Die Umsetzung des SGB IX muss Bundesrecht bleiben, von dem auch künftig nicht durch Landesrecht abgewichen werden darf", betonte Bauer. Es dürfe keine Föderalismusreform auf Kosten behinderter und pflegebedürftiger Menschen geben. sch