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kobinet-nachrichten 29.06.2006 - 12:42
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Alles nur ein Missverständnis

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Berlin (kobinet) Vor einigen Wochen weckte die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag die Hoffnung auf einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen innerhalb des Persönlichen Budgets (siehe auch kobinet-nachrichten vom 3. Juni und vom 10. Juni). Das sei nur ein Missverständnis, schrieb nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an kobinet-Leserin Edith Sonntag. "Das ist mehr als schade", meint Edith Sonntag. "Wir hatten uns gefreut, dass es sich nun für viele behinderte Menschen endlich lohnen würde, sich zu qualifizieren und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen". Wie an den kobinet-Leserbriefen zu sehen gewesen sei, hätten viele behinderte Menschen diese Hoffnungen ebenfalls geschöpft. "Vielleicht wird kobinet auch in den Ministerien gelesen. Dann hätte diese angebliche Fehlinterpretation zumindest die Folge, dass dort gesehen wird, wie bedrückend und belastend behinderte Menschen die Einkommens- und Vermögensabhängigkeit der Leistungen empfinden", so Sonntag.

Die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, Elke Bartz, meint dazu: "Da uns keine Änderung des SGB XII bekannt war, haben wir uns auch über diese Formulierung gewundert. Wir kennen natürlich auch den Unterschied zwischen Leistungsform und Leistung. Aber in der Antwort stand nicht nur, dass das Persönliche Budget als Leistungsform einkommens- und vermögensunabhängig beantragt werden könnte. Vielmehr hieß es, dass alle Leistungen - und hier waren sogar Leistungen des SGB XII ausdrücklich benannt worden - in der Leistungsform des Persönlichen Budgets einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden könnten. Das konnte unserer Meinung nach durchaus so verstanden werden, dass es eben nur in der Leistungsform des Persönlichen Budgets und nicht sonst als Sach- oder Geldleistung möglich sei".

Da das Persönliche Budget vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht und gefördert würde, habe man gehofft, dass auch hier ein Anreiz zur Beantragung von Persönlichen Budgets geschaffen werden sollte. "Es hätte ja auch durchaus sein können, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass die generelle Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse wesentlich kostenintensiver ist als das, was durch den Eigenanteil der Betroffenen tatsächlich eingespart wird". Selbst im nicht besonders großzügigen Baden-Württemberg seien die Persönlichen Budgets einschließlich der Eingliederungshilfen im Modell einkommens- und vermögensunabhängig erbracht worden. Und auch dazu war eine gesetzliche Änderung des SGB XII offensichtlich nicht erforderlich, sondern hier wurde lediglich der Ermessensspielraum genutzt.

"Außerdem hat ein mit der Materie sehr vertrauter und versierter Jurist ebenfalls gemeint, dass die Antwort auf die Anfrage durchaus so verstanden werden könnte, wie wir es getan haben. Wir hoffen, dass Formulierungen auch für Laien künftig unmissverständlicher erfolgen. Es ist nämlich für die Betroffenen immer wieder enttäuschend, wenn sie letztendlich feststellen müssen, dass sie von echter Chancengleichheit doch noch meilenweit entfernt sind", ergänzt Bartz. omp

Brief des Arbeitsministeriums als PDF-Datei
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