19.12.2003
- 11:45
Vollversorgung mit Regelkindergärten.
Wiesbaden (kobinet) Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Kindergärten ist in Hessen nach Bilanz der hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) von der Ausnahme zum Regelfall und damit zur flächendeckenden Normalität geworden. In Hessen, so die Ministerin, stehe mittlerweile jedem Kind mit Behinderung ein Integrationsplatz in einem Kindergarten zur Verfügung.
Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums werden derzeit in Hessen 4.317 Kinder mit Behinderungen in Regelkindergärten in Form von Einzelintegrationsmaßnahmen und in integrativen Gruppen betreut, im Jahr 1998 waren es noch 2.980 Kinder. Bei der Integration der Kinder mit Behinderung in die Regelkindergärten seien bisher keine grundsätzlichen Probleme aufgetreten, sagte Lautenschläger. Integration werde somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch gemeinsames Aufwachsen gewährleistet.
Die Landesregierung fördere derzeit die Integration von Kindern mit Behinderung in den Regelkindergärten mit 1.533,88 Euro pro Platz und Jahr, so die Ministerin. Sie sicherte zu, dass an der Höhe dieser Förderung nicht gerüttelt werde. Jeder Träger von Kindertageseinrichtungen biete nach Bedarf Integrationsplätze an. Diese könnten auch in Form einer integrativen Gruppe organisiert sein, in der jeweils fünf Kinder mit und zehn Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut werden. Heilpädagogische Gruppen, die sich ausschließlich aus Kindern mit Behinderung zusammensetzen, gebe es in Hessen nicht mehr. In begründeten Einzelfällen bestehe jedoch nach wie vor die Möglichkeit, «ein Kind mit Behinderung in einer Einrichtung mit besonders passendem Profil zu fördern».
«Nicht nur der quantitative Ausbau der Integrationsplätze ist wichtig, sondern auch deren qualitative Ausgestaltung», betonte die Ministerin. Um den Erzieherinnen in der Praxis eine qualifizierte Hilfestellung bei der Integrationsaufgabe zu geben, habe das Land das Projekt «QUINT» (Qualitätsentwicklung Integrationsplatz) gestartet. «Ziel ist es, Kindertagesstätten so zu qualifizieren, dass sie individuelle Hilfepläne für Kinder mit Behinderung aufstellen und in die Praxis umsetzen können», führte die Ministerin aus. Ebenso sollten auf diese Weise Kooperationsformen mit Frühförderstellen, Therapeuten, Sozial- und Jugendämtern entwickelt werden. hjr
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