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10.07.2006 - 06:30

Dem heiligen Bürokratius huldigen.

Amtsstube (kobinet) Über die anscheinend unterschiedliche Verpflichtung, wirtschaftlich und verantwortungsvoll mit "öffentlichen" Geldern umzugehen, wundert sich Rocky:

Eine kleine Begebenheit fürwahr, doch keine Ausnahme, wie es dünkt. Da bekommen doch Behinderte, die Anträge auf Leistungen stellen - allen voran tönen es die Sozialhilfeträger - gar oft zu hören, ihre Forderungen seien überhöht, die beantragten Leistungen unverhältnismäßig teuer. Schließlich müsse man sparsam und verantwortungsvoll mit "öffentlichen" Geldern umgehen.

"Öffentlichen" Geldern - also Geldern der Öffentlichkeit? Hmm, wer ist die Öffentlichkeit? Sind das auch wir Behinderten? Ja natürlich?! Na prima, dann ist`s ja auch unser Geld. Und damit gehen wir gerne sparsam und verantwortungsvoll um, beantragen wir genau das, was wir brauchen und uns von Rechts wegen zusteht.

Und wie ist das mit der anderen Seite? Geht die auch so mit den "öffentlichen" Geldern um, wie sie es von uns fordert? Ja natürlich! Ja natürlich?

Dann wollen wir doch mal die kleine Geschichte von Tanja erzählen, die eigentlich gar nicht so heißt. Tanja möchte nicht mit ihrem richtigen Namen genannt werden, denn Tanja hat Angst, dass ihr Sozialhilfeträger sie (noch) weniger oder gar nicht mehr mag, wenn sie ihre kleine Geschichte erzählt hat.

Tanja ist eine junge Frau, die irgendwo im Land der Fußball-Weltmeister-Dritten lebt. Sie ist schwer behindert und braucht 24 Stunden Assistenz täglich. Dazu hat sie seit einigen Jahren Assistentinnen selbst eingestellt. Das ist einmal sehr praktisch für sie, da sie so ihren Alltag selbst bestimmt organisieren kann mit Helferinnen, die sie mag. Die sind so flexibel wie Tanja selbst und wechseln nicht ständig. Und das Schöne ist, dass die Kosten dafür nur etwa halb so hoch sind wie über einen ambulanten Dienst - falls sich überhaupt einer finden würde, der die 24-Stunden-Assistenz zur Verfügung stellen könnte. Soweit - so gut, zumindest bis vor einigen Wochen.

Bis dahin hat Tanja jeden Monat stets korrekt die Kosten für ihr Arbeitgebermodell einschließlich der Kosten für den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen macht, beim Sozialhilfeträger eingereicht. Problemlos ging das, Monat für Monat. Doch dann gab es im Amt eine Umstrukturierung und nun war gar nichts mehr einfach.

Angeblich gäbe es für die Übernahme der Steuerberatungskosten keine gesetzliche Grundlage. Also könnten die wohl nicht mehr übernommen werden. Stattdessen bot der Abteilungsleiter Tanja an, sie könne doch einen ambulanten Dienst nehmen. Tanja war baff. Sie erklärte, warum das Arbeitgebermodell für sie die weitaus bessere Variante sei. Außerdem würden die Kosten dafür nur etwa die Hälfte dessen betragen, was ein ambulanter Dienst kosten würde.

Ja, aber dann hätte man doch keine Probleme mehr mit den Steuerberatungskosten; und außerdem sei Geld nicht das Argument. Es gehe nur darum, was das Beste für Tanja sei. Und wenn das eine Sozialstation wäre, würden auch die Kosten übernommen.

Noch ist es offen, wie die Behörde künftig mit den Steuerberatungskosten umgeht. Tanja hätte einen Vorschlag: So wie seither. Schließlich sind das Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Assistenz stehen und früher ja auch unproblematisch erstattet wurden. Und außerdem bekommen professionelle Anbieter Lohnabrechnungskosten auch erstattet, nur eben über die Pflegesätze als Pauschale in den Verwaltungskosten eingerechnet und nicht konkret und damit in der Höhe nachvollziehbar nachgewiesen wie bei ihr …

Und was lehrt uns diese kleine Geschichte? Der wirtschaftliche und verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Geldern ist notwendig und wichtig. Noch notwendiger und wichtiger ist es, dem heiligen Bürokratius zu huldigen. Koste es, was es wolle.
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