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14.07.2006 - 00:00

Lebenshilfe fordert Aufhebung des NS-Erbgesundheitsgesetzes.

Marburg/Lahn (kobinet) Anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung des NS-Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933" fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, dieses Gesetz für nichtig zu erklären. "Auf der Grundlage dieses ,Erbgesundheitsgesetzes'", so der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter, "wurden hunderttausende Menschen während der NS-Zeit zwangssterilisiert." Das "Erbgesundheitsgesetz" bildete zudem den Auftakt für die Verfolgung behinderter Menschen, die schließlich zu der so genannten "Euthanasie" führte. Die Lebenshilfe bemängelt, dass sich der Deutsche Bundestag bis heute noch nicht zu einer Annullierung dieses NS-Gesetzes entschließen konnte. Daher, so Antretter, trete die Lebenshilfe entsprechenden Forderungen des "Bundes der ,Euthanasie'-Geschädigten und Zwangssterilisierten" und des Nationalen Ethikrates bei. Diese verlangen das "Erbgesundheitsgesetz" als solches zu annullieren, und nicht nur - wie im Bundestag geschehen - die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Maßnahmen zu ächten. omp 

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