Hamburg (kobinet) Aus Gründen der Aktualität sind innerhalb von wenigen Tagen gleich zwei Newsletter der Kanzlei Menschen und Rechte des Hamburger Rechtsanwaltes Dr. Oliver Tolmein erschienen. Über die Inhalte der Ausgabe 02 vom 10. Juli 2006 meint Tolmein: "Diese Ausgabe des Newsletters befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Das Gesetz selbst wird dargestellt. In den Artikeln 2,3 und 4 werden neuere Beschlüsse und Urteile, die sich mit Benachteiligungen im Arbeitsleben befassen skizziert. Gerichtliche Anti-Diskriminierungs-Entscheidungen aus dem Bereich des klassischen Zivilrechts, wie sie durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien möglich werden könnten, gibt es derzeit noch keine. Außerdem wird das Seminar-Angebot meiner Kanzlei zum Thema umrissen und es wird ein Aufruf zur Sammlung von Anti-Diskriminierungs-Entscheidungen gestartet". Weiterhin geht es um: - Bisherige Rechtsprechung im Rahmen von SGB IX zur Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Seminar- und Schulungsangebot - Aufruf für eine Datenbank zu Antidiskriminierungsentscheidungen - Nachschlag: Bundesverfassungsgericht zu Außenseitertherapien - Termine, Hinweise, Neues aus der Kanzlei Die Ausgabe 03 vom 13. Juli 2006 des Newsletter befasst sich ausschließlich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Juli 2006 (C-13/05), in der Ausführung zum Begriff der "Behinderung" in Zusammenhang mit der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78 gemacht werden. Dieser Newsletter ist daher vor allem als Ergänzung zum Newsletter 02 / 2006 zu verstehen. Interessierte können den Newsletter über die barrierefreie Internetseite von Dr. Tolmein beziehen.