
Wiesbaden (kobinet) Unangemeldete Kontrollen in Alten- und Pflegeheimen kündigte der Staatssekretär im hessischen Sozialministerium, Gerd Krämer, an. Die Heimaufsicht solle sicherstellen, dass angesichts der großen Hitze Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Angesichts der nach wie vor extrem hohen Temperaturen und der Ausrufung von Warnstufe 2 hat der Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium, Gerd Krämer, unangemeldete Kontrollen in den hessischen Alten- und Pflegeheimen angeordnet. "Die Mitarbeiter der Hessischen Heimaufsicht sollen kontrollieren, ob in den Alten- und Pflegeheimen die Maßnahmen umgesetzt werden, die wir für die Hitze-Warnstufe 2 gemeinsam mit den Deutschen Wetterdienst erarbeitet haben", sagte Staatssekretär Krämer. Rund 200 Einrichtungen in Hessen werden von den Mitarbeitern der Hessischen Heimaufsicht demnächst kontrolliert. Bei Hitzewarnstufe 2 sollten die Mitarbeiter der Alten- und Pflegeheime, aber auch pflegende Angehörige darauf achten, dass die Heimbewohner genügend Flüssigkeit zu sich nehmen, die Kleidung angemessen ist und die Raumtemperatur nicht zu hoch ist. Sollte die Raumtemperatur nicht durch kurzfristige Maßnahmen gesenkt werden können, müssen die Bewohner in andere Einrichtungsteile oder Einrichtungen umgesiedelt werden. Darüber hinaus muss eine verstärkte medizinische Betreuung sichergestellt und bei Austrocknungserscheinungen oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten ein Hausarzt hinzugezogen werden. Staatssekretär Gerd Krämer appellierte in diesem Zusammenhang noch einmal an die Bevölkerung, ein wachsames Auge auf ältere Nachbarn und Familienmitglieder zu haben. "Fragen Sie nach, wenn Sie das Gefühl haben, einem älteren Hausbewohner geht es nicht gut und verständigen Sie im Notfall einen Arzt". Aber auch für die restliche Bevölkerung gelte: "Halten Sie sich in kühlen Räumen auf, vermeiden Sie unnötige körperliche Aktivitäten, schließen Sie die Fenster tagsüber und öffnen sie erst nachts zum Lüften". Darüber hinaus sollten nur leichte Speisen konsumiert und viel getrunken werden. Alkoholische, koffeinhaltige oder stark gezuckerte Getränke seien dabei nicht zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs geeignet, geachtet werden müsse auf einen Ausgleich des durch Schwitzen bedingten Salzverlustes. omp