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21.12.2003 - 12:03

Gleichstellungsgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf (kobinet) Im Reformtrubel der letzten Wochen ist die Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes für Behinderte in Nordrhein-Westfalen in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Das am 11. Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Gesetz ist nun auch im Internet eingestellt. Das 13 Artikel umfassende Gesetz tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft und ist somit nach Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bayern das vierte Bundesland, das nach der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene ein Landesgleichstellungsgesetz für Behinderte verabschiedet hat. Berlin und Sachsen-Anhalt hatten bereits vorher Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet. omp Das Gesetz steht im Internet unter www.landtag.nrw.de/WWW/GB_I/I.1/Ausschuesse/A01/13-86.htm.  

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Manfred Leinenbach schrieb am 22.12.2003, 18:44

Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz

Hallo kobinet-Redaktion!
Scheinbar unbemerkt von überregionaler Seite ist am 26. November 2003 das "Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz vom Landtag als Gesetz Nr. 1541 verabschiedet worden. Sie finden es im Internet unter www.landtag-saar.de/aktuelles/480.php - Manfred Leinenbach, Arbeitskammer des Saarlandes, Referent für Behindertenpolitik und Soziale Sicherheit

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