
Berlin (kobinet) Die Sozialdemokraten in Berlin haben Sozialstaatssekretärin Petra Leuschner vom Koalitionspartner Linkspartei.PDS scharf angegriffen. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Abgeordnetenhaus, Christian Gaebler, warf Leuschner "unsensible Äußerungen" gegenüber Behinderten vor, die sich über Probleme beim Sonderfahrdienst beschwert hatten, berichtete heute die Berliner Morgenpost. Leuschner hatte bei einer Demonstration von Behinderten vor dem Roten Rathaus gesagt, dass die Behinderten nicht vergessen sollen, dass ihr Fahrdienst in den vergangenen fünf Jahren 65 Millionen Euro gekostet hat (kobinet 11.8.06). Die Zeitung verweist darauf, dass sich behinderte Menschen durch diese Äußerung verletzt fühlten. Im Internet kursierten Aufrufe, dass sich die Staatssekretärin für die Äußerung entschuldigen müsse. "Wir sind nicht der Kostenfaktor für das verarmte Berlin", schrieb beispielsweise Brigitte W.. Gaebler warf Leuschner vor, Behinderte wie "lästige Kostgänger zu behandeln". Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Sozialverwaltung, wies die Kritik als "unfreundlichen Akt von Herrn Gaebler" zurück. Es habe bei der Umstellung auf einen anderen Betreiber Anlaufschwierigkeiten gegeben. sch
Elisabeth Riediger-Wirthensohn schrieb am 22.08.2006, 13:42
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Petra Leuschner,
leider sind Sie in ihrem Antwortschreiben auf wesentliche Dinge nicht eingegangen. Damit kann ich leben.
Eine steuerzahlende Bürgerin mit Behinderung, die selbst auf Teilhabeleistungen unverschuldet angewiesen ist, interpretiert hier nicht Ihren „Verweis auf die Kosten“ als „menschenverachtende Äußerung“, sondern empfindet, erlebt, mental/menschlich, moralisch usw. diese damaligen Äußerungen vor dem Roten Rathaus als einen Akt der Diskriminierung behinderter Menschen, eben als „menschenverachtende Äußerung“. Die Feinheiten liegen hier im Detail.
Aufgrund ihrer Äußerung fühlen sich außer einer steuerzahlenden, alleinstehenden, geburtsbehinderten, Beamtin in Pension, in Elternverantwortung stehend, noch viele weitere Bürger mit Behinderung, die unverschuldet auf Teilhabeleistungen wegen ihrer Mobilitätseinschränkung angewiesen sind, ständig einer sozialhilferechtlichen Überprüfung unterliegen, gleich wie solche Nachteilsausgleichsleistungen in den verschiedenen Ländern oder “Heimatorten“ von z.B. örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträgern erbracht und finanziert werden, verletzt.
Im Internet kursieren daher Aufrufe, dass sich die Sozialstaatssekretärin im Senat Berlin für ihre Äußerungen entschuldigen müsse.
Als Bürgerin/Steuerzahlerin mit Behinderung würde ich mir wünschen, dass eine Sozialstaatssekretärin mit den im Internet als Kurzbiografie vorgestellten Stationen ihres Berufslebens wie: (..) als kaufmännische Angestellte und bei einer Versicherung, Mitglied in den Ausschüssen Haushalt, Personal sowie Verwaltung und Rechnungs-prüfung, gegenüber behinderten Menschen eben eine sensiblere Art zeigen würde. –Bleibt wohl ein blauer Traum von mir.
Zu bekunden, dass ich mich wegen Ihren Äußerungen vor dem Roten Rathaus „verletzt fühle, dies in menschen-verachtender Weise“, eine Interpretation liegt hier nicht vor, halte ich für einen Akt der freien Meinungs-äußerung, dieser ist im Grundgesetz ebenso geschützt, wie die Würde der Menschen, auch die der behinderten Menschen. Dort gibt es auch ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen, zumindest als Anspruchs-norm.
Mit freundlichen Grüssen
(Elisabeth Riediger-Wirthensohn)
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Petra Leuschner,
leider sind Sie in ihrem Antwortschreiben auf wesentliche Dinge nicht eingegangen. Damit kann ich leben.
Eine steuerzahlende Bürgerin mit Behinderung, die selbst auf Teilhabeleistungen unverschuldet angewiesen ist, interpretiert hier nicht Ihren „Verweis auf die Kosten“ als „menschenverachtende Äußerung“, sondern empfindet, erlebt, mental/menschlich, moralisch usw. diese damaligen Äußerungen vor dem Roten Rathaus als einen Akt der Diskriminierung behinderter Menschen, eben als „menschenverachtende Äußerung“. Die Feinheiten liegen hier im Detail.
Aufgrund ihrer Äußerung fühlen sich außer einer steuerzahlenden, alleinstehenden, geburtsbehinderten, Beamtin in Pension, in
A. Heiermann schrieb am 20.08.2006, 20:30
Achtung:
möchte hier die korrekte Angabe zu meinem vorherigen Leserbrief machen, das Programm hat eine falschen Link angegeben.
Richtig ist:
www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,12527/ticket,g_a_s_t
(Leserbriefe:"Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten )
Gruß
A.Heiermann
A. Heiermann schrieb am 20.08.2006, 20:22
Sehr geehrte Frau Wassermann,
liebe LeserInnen,
hiermit möchte ich klarstellen, das die Linke.PDS eine Partei der Demokratie und des Sozialismus ist. Und es uns fern liegt Menschen ( wie Behinderte ) auszugrenzen. Im Gegenteil die Partei hat extra eine Arbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik, die Landesarbeitsgemeinschaft Enthinderungspolitik NRW ( AG für Behinderte ) und die Landesarbeitsgemeinschaft GESO - LAG Sozialpsychiatrie NRW. Keine Partei ist bislang auf dem Sektor für Behinderte Menschen so gut strukturiert. Und lehnt sich für diese Personenkreise " In´s Zeug " deshalb schließe ich ich mich der Meinung des Leserbriefes meines Parteikollegen Dr. Ilja Seifert gänzlich an.
Und weise, sorry, Ihre Meinung ( lt. meines Rechtes der Freien Meinungsäußerung im BGB ) energisch zurück.
Gruß
A.Heiermann
( Mitglied die Linke.PDS und Budestagskandidatin von Listenplatz 29 der Landesliste 5 NRW zur Bundestagswahl 2005 )
P.S.: Siehe auch weiteres hier im Kobinet unter:
www.dadv.de/index.html
Elisabeth Riediger-Wirthensohn schrieb am 20.08.2006, 12:30
Im Saarland werden "Freizeitfahrten" für mobilitätseingeschränkte Menschen, die z.B. keine öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, u.a. auch nicht, weil es in Städten, auf dem Land kaum Niederflurbusse gibt, als Teilhabeleistung im Sinne des SGB XII in Verbindung mit SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen als mtl. Pauschbetrag von ca. 51,- Euro erbracht. D.h. Benzinkosten, Reparaturkosten für behindertengerecht ausgestatteten PKW sind in diesem monatlichen Pauschbetrag enthalten.
Zu diesen Entscheidungen kommt es aus fiskalischen Gründen und ein mobilitätseingeschränkter Saarländer wird sich hüten gegen solche Entscheide Widerspruch einzulegen, weil sonst am Ende gar nichts mehr herauskommt für den behinderten Menschen.
Daher ist es auch verständliche, dass behinderte Menschen, die wenig selbstbestimmt in Heimen leben müssen, oder wenig selbstbestimmt in Werkstätten arbeiten, eben nicht gegen ihr Los aufbegehren können, weil ihnen sonst finanzielle Nachteile ausstehen.
Grüsse, Elisabeth Riediger-Wirthensohn
Elisabeth Riediger-Wirthensohn schrieb am 20.08.2006, 11:53
Aus Kurzbiografie (Internet) der Staatssekretärin für Soziales -Senatsverwaltung:
Stationen ihres Berufslebens: Nach 1991 arbeitete Fr. Dr. Leuschner als kaufmännische Angestellte bei einer Versicherung, dann Mitarbeiterin für Haushalt und Finanzen im Berliner Abgeordnetenhaus, Mitglied in den Ausschüssen Haushalt, Personal sowie Verwaltung und Rechnungsprüfung.
Bei diesem beruflichen Hintergrund dürfen wir behinderte Menschen wohl bis auf den St. Nimmerleinstag auf eine öffentliche Entschuldigung von Frau Dr. Leuschner warten.
Grüsse, Elisabeth Riediger-Wirthensohn
Max Mütze schrieb am 19.08.2006, 21:58
Wenn Frau Leuschner so unbedarft und unsensibel im Wahlkampf ihre Worte wählt, sind Rückschlüsse auf die politische Heimat möglich. Sie sollte sich endlich für ihre behinderte Menschen verletzende Äußerung entschuldigen. Sonst müsste das die Linkspartei.PDS für die Staatsekretärin tun. Sie ist bei von ihrer Tätigkeit Betroffenen ohnehin nicht sehr beliebt.
Ilja Seifert schrieb am 19.08.2006, 19:10
Die Linksfraktion im Bundestag lehnte das ADG (jetzt: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nicht ab, um widerstandslos zuzusehen, wie Menschen mit Behinderungen (und andere Benachteiligte) weiterhin diskriminiert werden, sondern weil es viel zu schwächlich ist.
Es bietet also keinen wirklichen Schutz vor Diskriminierungen.
Und weil dem so ist, enthielt sich ein Teil der Linksfraktion (darunter ich) sehr bewußt. Ein anderer Teil stimmte dagegen. In beiden Fällen, weil wir w i r k s a m e n Schutz vor Diskriminierungen wollen. Dazu gehörte zumindest, daß wesentlich weniger Ausnahmen zugelassen wären, daß spürbare Strafen und Schadensersatz enthalten wären und daß ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt worden wäre. All das - und etliche weitere offene Punkte - fehlt.
Jetzt, da das Gesetz in Kraft ist, werden wir - die Linksfraktion - es wohl schon im kommenden Monat verteidigen müssen? Was da an "redaktionellen Änderungen" angekündigt wurde, läßt mich Arges befürchten.
Dr. Ilja Seifert, MdB (Linksfraktion)
P.S.: Wer die Gründe für mein/unser Abstimmungsverhalten genauer kennenlernen möchte, kann im Stenographischen Protokoll des Deutschen Bundestages u.a. meine Erklärung zur Abstimmung nachlesen.
ursula lehmann schrieb am 19.08.2006, 12:28
und wie positionieren sich der Landesbeirat für Behinderte, der Landesbeauftragte für Behinderte, die Bezirksbehindertenbeauftragten u.v.a.? Im Jahr 1987 äußerte sich der CDU-Staatssekretär Müller-Steineck in ähnlicher Weise. Damals handelte es sich um den Vorfwurf über DM 30,- jährlich. Wir erreichten mit unserem Protest die öffentliche Diskussion über 45 Minuten beim SFB-Fernsehen. Da kommt was auf Dr. Leuschner zu. Die Dame sieht auch keinen Handlungsbedarf in der Verletzung unserer Persönlichkeitsrechte was so täglich an Namen, Adressen, Handytelefonnumern an Mitfahrern weitergeleitet werden.
Sabine Wassermann schrieb am 19.08.2006, 09:58
da darf man sich über gar nichts mehr wundern!