© Bistum Mainz
Von Keyvan Dahesch
Oberursel (kobinet) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, hat bei einer Diskussion zum Thema "Das Recht der Schwächeren" in Oberursel die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angemahnt.
"Leider erlebe ich statt eines gleichberechtigten Miteinanders häufig die Mobilisierung dumpfer Gefühle gegen Menschen mit Schwer- und Schwerstbehinderungen", kritisierte der Mainzer Kardinal. Beschämende Sätze wie: "Ich habe nichts gegen Behinderte, aber haben die wirklich was vom Leben" oder "Können die richtig arbeiten" verdeckten die Ablehnung dieser Menschen. Es sei schlimm, wenn in der Gesellschaft Menschen auf ökonomische Verwertbarkeit und Nützlichkeit reduziert würden.
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Lehmann erinnerte daran, dass die Kommunen und Kirchen schon im 18. Jahrhundert blinde, gehörlose und gelähmte Menschen in Anstalten betreuten. Eindringlich appellierte der Kardinal an Menschen mit und ohne Behinderungen, aufeinander zuzugehen, von einander zu lernen und gegenseitig von den Stärken und Schwächen zu profitieren. Anwälte müssten das Recht der Schwächeren - Behinderte, Arbeitslose, Migranten - durchsetzen. "Die Starken können das selber", sagte Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, der zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAGWfBM) die Tagung veranstaltete. Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) verwies auf die in den letzten zwölf Jahren beschlossenen Gesetze, die die Situation behinderter Menschen rechtlich entscheidend verbessert haben. Dazu zählte er die Aufnahme des Satzes in Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Gleichbehandlungsgesetz hilft
Das Sozialgesetzbuch IX vom Juli 2001 hat die Leistungen für behinderte Menschen vereinheitlicht. Die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder haben den Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Kommunikationsangeboten wie dem Internet zum Inhalt. Und das nach langen Auseinandersetzungen im August in Kraft getretene allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verhindere, dass Menschen wegen ihrer Behinderung aus dem Restaurants verwiesen, von Banken, Versicherungen, Reiseveranstaltern und größeren Wohnungsgesellschaften als Vertragspartner abgelehnt werden dürfen. Schließlich garantiere der soeben von einem UN-Ausschuss beschlossene Vertrag zum Schutz der Rechte und Würde behinderter Menschen nach der Ratifizierung die vollen Menschenrechte ohne Wenn und Aber auch für sie, betonte Banzer.
Der Chef der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, Günter Mosen, beklagte, dass Schwerstbehinderte in jüngster Zeit oft mit den Kostenträgern um die Finanzierung ihrer Ausbildung und Arbeit in den Werkstätten kämpfen müssten. "Das ist eine eklatante Benachteiligung der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft", sagte Mosen. Kardinal Lehmann zitierte den Limburger Bischof Franz Kamphaus: "Eine Gesellschaft ohne behinderte Menschen ist eine behinderte Gesellschaft." omp
Leserbriefe zu diesem Artikel:.
Vesselina Koepsell schrieb am 02.09.2006, 23:28
Frage an die Stärkeren
Mich würde interessieren, ob die gesunden Leser dieses Briefes gern mit kranken Menschen leben möchten, ohne diese zu benachteiligen oder von oben anzusehen? Was würden Sie dafür tun, um den Kranken so ein gleichberechtigtes Zusammenleben zu ermöglichen? Eine Antwort habe ich schon: ....es sei gar nicht notwendlig, dass man mehr als 13 Fahrten im Monat mache, wenn man nicht laufen könne und keine Arbeit habe. Hoffentlich bleibt sie die einzige Antwort dieser Art! Oder darf man als "Schwacher" nur dann aus der Wohnung gehen, wenn man arbeitet?