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16.09.2006 - 13:21

Wir kämpfen für unsere Rechte.

Kassel (kobinet) Mit Fragen von Diskriminierungen im arbeitsrechtlichen Bereich befasst sich ein Seminar von Mensch zuerst, das heute in Kassel zu Ende geht. Dabei werden seit gestern Fälle von Diskriminierungen erarbeitet und an die Europäische Union weitergegeben. Nachdem bereits im Juni ein erstes Seminar zur arbeitsrechtlichen Diskriminierung in Kassel durchgeführt wurde, ist es dieses Mal richtig konkret. Denn mittlerweile ist auch in Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten, wie es verschiedene Richtlinien der Europäischen Union vorschreiben. Und genau in diesem Zusammenhang steht auch das von Horst Frehe von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe geleitete Seminar im Rahmen eines Projektes von Inclusion Europe. Ziel der intensiven Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und konkreten Diskriminierungen im Arbeitsleben ist es, konkrete Diskriminierungsfälle herauszuarbeiten und diese via Inclusion, der Dachorganisation von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Europa, an die Europäische Union weiterzuleiten. Damit sollen Lücken der derzeitigen Gesetzgebung in den einzelnen EU-Staaten bei der Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben aufgezeigt werden. "Es gibt hier noch viel zu tun, vor allem kommen Menschen mit Lernschwierigkeiten bei den bisherigen Antidiskriminierungsregelungen oftmals zu kurz", erklärte Stefan Göthling, Geschäftsführer von Mensch zuerst, dem Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten heute in Kassel. omp 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Sich.-Ing. Jörg Hensel schrieb am 17.09.2006, 11:52

Diskriminierung ab Umsetzungsfristende

Guten Tag,

nachdem das Antidiskriminierungsgesetz in dass sogenannte "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" - ca 3 Jahre nach - Umsetzungsfristende in Kraft getreten ist, stellt sich für mich die Frage der Gültigkeit normativer Richtlinienieninhalte insbesondere für den ÖD.

Dafür, dass der Gesetzgeber die Umsetzungsfrist für die Rl. 2000/78 nicht beachtete, kann der von Diskriminierung Betroffene ja nichts. Also gibt es einen rückwirkenden Rechtsanspruch z.B. auf Schadensersatz oder nicht ?

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