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17.10.2006 - 12:26

Bruttoprinzip bei Eingliederungshilfe bleibt erhalten.

Berlin (kobinet) Zur Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sozialgesetzbuch (SGB) XII erklärte heute der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, dass das Bruttoprinzip in der Eingliederungshilfe beibehalten wird. Der Beauftragte seiner Fraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen teilte mit, darüber sei heute mit der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion eine Einigung erzielt worden. Auch künftig leisten die Sozialhilfeträger gegenüber der Einrichtung und verrechnen dies erst später gegen den Eigenanteil des Behinderten. "Das ist eine gute Nachricht für behinderte Menschen, ihre Familien und die Behindertenverbände", betonte Hüppe. Damit sei die Einführung des sogenannten Nettoprinzips vom Tisch, demzufolge der Behinderte seinen Eigenanteil direkt an die betreuende Einrichtung hätte entrichten müssen. Schon bei der Anhörung am Montag hatten sich erhebliche Bedenken gegen das vorgeschlagene Nettoprinzip abgezeichnet. Die meisten Sachverständigen hatten sich für die Beibehaltung des Bruttoprinzips ausgesprochen. Zudem sei für Heimbewohner erfreulich, dass sich die Koalitionspartner auf eine Weihnachtsbeihilfe von bundesweit einheitlich 36 Euro für 2006 geeinigt haben, so Hüppe. Ab 2007 werde der monatliche Barbetrag für erwachsene Heimbewohner um einen Prozentpunkt des Regelsatzes erhöht. sch 

 
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