Reiner Hoster schrieb am 30.10.2006, 10:25
Die Tatsache, daß der Hund im Tierheim ist, ist schauderhaft. Ich frage mich hintergründig, wie und wer im Kompetenzzentrum beurteilen will und oder kann, ob der Hund in der Lage sein wird seinen Dienst weiterführen zu können. Tatsache für eine Weitergabe für ein Hilfsmittel ist die vollständige Überholung und Sicherstellung der unbedenklichen Nutzung des Hilfsmittels zur Sicherstellung im Straßenverkehr. Ist dies nicht gewährleistet, so bedeutet dies, ddas das zukünftige Gespann eine Gefahr für die Volksgesundheit und der eigenen person darstellt. Die voraussichtliche Anordnung der DAK bzw. des Herrn Entscheiders sollte persönlich und strafrechtlich geahndet werden. Ich bin auf den Gutachterentscheid des Kompetenzzentrums gespannt.
Irene Berens schrieb am 25.10.2006, 00:45
Dieser Unfall ist schrecklich, und das Verhalten der DAK entsetzlich - ein Hund, der bisher immer harte Arbeit geleistet hat und seinen Herrn vieles ermöglicht hat, wird jetzt ins Tierheim gebracht, obwohl er bei seinem Ausbilder sein könnte, und das nur, weil ein Kompetenzzentrum das so möchte? Bitte denken Sie nicht nur an Ihre Vorteile, sondern vor allem und in erster Linie an den Hund - und was würde sich wohl der Verunglückte für seinen Hund wünschen? Sicher nicht, dass der Hund jetzt zum Zankapfel wird und im Tierheim einsam das Trauma verinnerlichen muss!!!
Vera Köller schrieb am 25.10.2006, 00:35
Ein Mensch der verantwortungsvolle zuverlässige Arbeit über Jahre abliefert, wird mit dem Tot seines Vorgesetzten auch nicht ins Gefängnis gebracht! Warum dann dieser Hund? Blindenführarbeit ist doch wohl mehr als schwer und verantwortungsvoll! Das Tier braucht jetzt Hilfe. Eine Krankenkasse die so verachtend mit einem Tier umgeht, ist wohl kaum in der Lage menschliche Entscheidungen für uns in Notsituationen zu treffen.
Bernd Niederer schrieb am 23.10.2006, 15:59
Otto hat natürlich recht. Wieder ist es einmal eines der unsäglichen
Kompetenz-Centren, die den Versicherten zunehmend das Leben schwer
machen. Einen Antrag zu stellen, ohne gleich einen Widerspruch
einzuplanen, er scheint einem heut fast naiv. Und wer weiß, daß die
gesetzliche Krankenversicherung Blindenführhunde ohne jegliche
Qualitätssicherung, wie sie das SGB V vorsieht, einfach so an Blinde
heraus gibt, der mag langsam verzweifeln. Lediglich mit einem
Gewerbeschein bewaffnet können sogenannte Blindenführhundtrainer, den
Titel haben sie sich selbstredend selber gegeben, ohne jeglichen
Qualifikationsnachweis Führhunde an Versicherte der GKV verscherbeln.
Und da keiner weiß, ob sein Hund ein Blindenführhund ist, oder ob den
nur so jemand genannt hat, kann man sich jetzt überlegen, ob man auf
seinen Rechtsanspruch auf ein Mobilitätshilfsmittel Blindenführhund
verzichtet, oder ob man "sehenden" Auges sich selbst und dritte im
Straßenverkehr an Leib und Leben gefährdet. Kein Mensch käme auf die
Idee, man könne über die GKV einen Rollstuhl erhalten, der, weil er
nicht geprüft ist, an der nächsten Bordsteinkante auseinanderfällt.
Bei Führhunden geht sowas aber.
Ja, der Hund muß natürlich aus dem Tierheim, aber keiner, der ein
bißchen Sachverstand sein eigen nennt wird guten Gewissens versichern
können, daß der Hund nach diesem Schockerlebnis überhaupt noch
zuverlässig arbeiten kann. Wer dies beabsichtig, macht sich strafbar,
denn sowas stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
dar. Mal ganz davon abgesehen, was für eine Zumutung dies für den Hund
darstellen würde.
Leider ist Herr Lukas von der DAK keinerlei Argumenten zugänglich.
Aber das ist ja nun mittlerweile fast schon Alltagsgeschehen und die
DAK stellt da nun wirklich keine Ausnahme mehr dar.
Petra Groß schrieb am 23.10.2006, 13:18
Hallo
Ich finde es sehr traurich das der Hund im Tierheim sein muß.
darum muß er gleich weiter Vermitelt werden an eine Person die den Braucht.
Hessische Blindenführhundschule Blickpunkt GmbH Ko schrieb am 23.10.2006, 11:36
Zunächst möchten wir unsere tiefe Betroffenheit über den Unfall und deren Folgen zum Ausdrücken bringen. Auch wir als Blindenführhundschule mussten mehrfach mit dem Kompetenz-Center der DAK unsere Erfahrungen sammeln. Herr Lukas und dessen Kollegen sind uns hinreichend bekannt. Unsere unterschiedlichen Standpunkte werden gerichtlich geklärt. Leider scheint das Vorgehen der DAK gezielt und mit System zu erfolgen. Wirtschaftliche Interessen stehen hierbei im Vordergrund. Dieser aktuelle Fall untersteicht, das nach unseren Erfahrungen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich erscheint. Unsere Blindenführhundschule hat bereits seine Konsequnezen daraus gezogen. Wir können nur andere Hilfsmittelerbringer ermutigen aus diesem Vorfall zu lernen. Für weiteren Kontakt, Unterstützung und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
info@mein-blindenfuehrhund.de
Michael Knuffmann schrieb am 23.10.2006, 10:30
Die Art wie man mit einem Blindenführhund gegenüber einer Krankenkasse wie die DAK umgeht, ist unerhört. Gerade bei diesem Fall sollte der Hund schnellstens einer anderen blinden Person anvertraut werden. Dmit kann
der Blindenführhund das vergangene Trauma besser vergessen und wird wieder an seine Aufgaben erinnert. Ein Tipp an alle blinden Leute mit ihren Blindenführhunden, sie sollten sich im Verkehr mit heller Kleidung und die Hunde mit heller oder reflektierenden Streifen auf den Kenn-Decken ausstatten. Ich z.B. benutze als E.-Rolli-Fahrer eine farblich, helle Signalweste und mein Behindertenbegleithund eine auffällige, reflektierende Kenndecke. So kann uns in dieser Jahreszeit, gerade Abends, wenn es eher dunkel wird, keiner als Autofahrer übersehen.
Michael Knuffmann
Otto DAK-Versicherter schrieb am 23.10.2006, 07:30
Es schaut so aus, als ob hier wieder mal ein allseitsgefürchtetes "Kompetenz"-Center dieser Kasse im Spiel ist. Einer dieser zu allem fähigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin glaubt wohl, dass der Hund zu einem übrigen Rollstuhl einen analogen Fall darstellt. Vielleicht sollte man wirklich mal eine Sammlung von Entscheidungen dieser "Kompetenz"-Center anlegen und veröffentlichen. Wenn diese für die Betroffenen nicht oft so fatal wären, käme man aus dem Staunen nicht mehr heraus.