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23.10.2006 - 00:25

Führhund muss nach Unfall ins Tierheim.

Würzburg (kobinet) Nachdem ein blinder 55-Jähriger in Würzburg, der mit seinem Blindenführhund unterwegs war, von einem Lastwagen überfahren und getötet wurde, gibt es nun Streit mit der DAK über den Verbleib des Führhundes. Die Krankenkasse verweigerte dem Ausbilder sich vorübergehend um den Führhund zu kümmern und schickte das Tier ins Tierheim.

Nach Angaben des Deutschen Vereins für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen e.V. (DVBM) kam der 55-Jährige blinde Jürgen D. am letzten Donnerstag in aller Frühe auf dem Weg zum Arbeitsplatz ums Leben. Als er, um abzukürzen, in eine Sackgasse einbog, fuhr unmittelbar hinter ihm ebenfalls ein Lastwagen rückwärts in die Sackgasse ein und überrollte Jürgen D.. Offenbar hatte der Fahrer im Dunkeln das Führgespann nicht gesehen. "Ein tragischer Unfall, der auch jedem sehenden Menschen genau so hätte passieren können", kommentiert Dr. Gudrun Klarner, 1. Vorsitzende des DVBM den Vorfall. Die DAK möchte den Führhund nun wiederverwenden.

Der tief betroffene Ausbilder des Hundes Xino fuhr einer Presseinformation des DVBM zufolge umgehend vom Bodensee nach Würzburg, um dem Führhund, der den Unfall überlebt hat, in diesen schweren Stunden beizustehen. Herr Lukas von der DAK in Hamburg hätte aber verfügt, dass der Hund im Tierheim bleiben muss, bis ihn die DAK abholen läßt. Dann solle ein anderer Ausbilder prüfen, ob der Hund wieder an einen blinden Menschen herausgegeben werden kann. Dr. August Rüggeberg (DVBM-Geschäftsführer) konnte der Presseinformation des DVBM zufolge die DAK nicht überzeugen, dass der schwer traumatisierte Hund nun den einzigen, ihm vertrauten Menschen braucht - eben seinen Ausbilder. Der DVBM hält unter allen Umständen eine Neuvermittlung des Hundes als Führhund für fahrlässige Personengefährdung.

"Selbst wenn Xino nach einer Weile wieder zuverlässiges Führen zeigen würde, kann kein Experte dieser Welt sicher sein, was vielleicht passiert, wenn Xino mal in eine Situation gerät, die ihn an diesen schwarzen Donnerstag erinnert - die Gefahr ist einfach zu groß", so Rüggeberg. Der DVBM werde nun prüfen lassen, wie weit hier ein Verstoß der DAK gegen das Tierschutzgesetz vorliege und eine Anzeige gegen die DAK wegen "fahrlässiger Personengefährdung" für den Fall der Neuabgabe des Hundes werde ebenfalls geprüft. omp
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Reiner Hoster schrieb am 30.10.2006, 10:25

wer ist kompetent im Kompetentzentrum?

Die Tatsache, daß der Hund im Tierheim ist, ist schauderhaft. Ich frage mich hintergründig, wie und wer im Kompetenzzentrum beurteilen will und oder kann, ob der Hund in der Lage sein wird seinen Dienst weiterführen zu können. Tatsache für eine Weitergabe für ein Hilfsmittel ist die vollständige Überholung und Sicherstellung der unbedenklichen Nutzung des Hilfsmittels zur Sicherstellung im Straßenverkehr. Ist dies nicht gewährleistet, so bedeutet dies, ddas das zukünftige Gespann eine Gefahr für die Volksgesundheit und der eigenen person darstellt. Die voraussichtliche Anordnung der DAK bzw. des Herrn Entscheiders sollte persönlich und strafrechtlich geahndet werden. Ich bin auf den Gutachterentscheid des Kompetenzzentrums gespannt.

Irene Berens schrieb am 25.10.2006, 00:45

Es geht hier um ein Lebewesen!

Dieser Unfall ist schrecklich, und das Verhalten der DAK entsetzlich - ein Hund, der bisher immer harte Arbeit geleistet hat und seinen Herrn vieles ermöglicht hat, wird jetzt ins Tierheim gebracht, obwohl er bei seinem Ausbilder sein könnte, und das nur, weil ein Kompetenzzentrum das so möchte? Bitte denken Sie nicht nur an Ihre Vorteile, sondern vor allem und in erster Linie an den Hund - und was würde sich wohl der Verunglückte für seinen Hund wünschen? Sicher nicht, dass der Hund jetzt zum Zankapfel wird und im Tierheim einsam das Trauma verinnerlichen muss!!!

Vera Köller schrieb am 25.10.2006, 00:35

Nur tierverachtend?

Ein Mensch der verantwortungsvolle zuverlässige Arbeit über Jahre abliefert, wird mit dem Tot seines Vorgesetzten auch nicht ins Gefängnis gebracht! Warum dann dieser Hund? Blindenführarbeit ist doch wohl mehr als schwer und verantwortungsvoll! Das Tier braucht jetzt Hilfe. Eine Krankenkasse die so verachtend mit einem Tier umgeht, ist wohl kaum in der Lage menschliche Entscheidungen für uns in Notsituationen zu treffen.

Bernd Niederer schrieb am 23.10.2006, 15:59

Kompetenz-Center, was für ein Hohn

Otto hat natürlich recht. Wieder ist es einmal eines der unsäglichen
Kompetenz-Centren, die den Versicherten zunehmend das Leben schwer
machen. Einen Antrag zu stellen, ohne gleich einen Widerspruch
einzuplanen, er scheint einem heut fast naiv. Und wer weiß, daß die
gesetzliche Krankenversicherung Blindenführhunde ohne jegliche
Qualitätssicherung, wie sie das SGB V vorsieht, einfach so an Blinde
heraus gibt, der mag langsam verzweifeln. Lediglich mit einem
Gewerbeschein bewaffnet können sogenannte Blindenführhundtrainer, den
Titel haben sie sich selbstredend selber gegeben, ohne jeglichen
Qualifikationsnachweis Führhunde an Versicherte der GKV verscherbeln.

Und da keiner weiß, ob sein Hund ein Blindenführhund ist, oder ob den
nur so jemand genannt hat, kann man sich jetzt überlegen, ob man auf
seinen Rechtsanspruch auf ein Mobilitätshilfsmittel Blindenführhund
verzichtet, oder ob man "sehenden" Auges sich selbst und dritte im
Straßenverkehr an Leib und Leben gefährdet. Kein Mensch käme auf die
Idee, man könne über die GKV einen Rollstuhl erhalten, der, weil er
nicht geprüft ist, an der nächsten Bordsteinkante auseinanderfällt.
Bei Führhunden geht sowas aber.

Ja, der Hund muß natürlich aus dem Tierheim, aber keiner, der ein
bißchen Sachverstand sein eigen nennt wird guten Gewissens versichern
können, daß der Hund nach diesem Schockerlebnis überhaupt noch
zuverlässig arbeiten kann. Wer dies beabsichtig, macht sich strafbar,
denn sowas stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
dar. Mal ganz davon abgesehen, was für eine Zumutung dies für den Hund
darstellen würde.

Leider ist Herr Lukas von der DAK keinerlei Argumenten zugänglich.
Aber das ist ja nun mittlerweile fast schon Alltagsgeschehen und die
DAK stellt da nun wirklich keine Ausnahme mehr dar.

Petra Groß schrieb am 23.10.2006, 13:18

Der Hund muß weiter geben werden.

Hallo
Ich finde es sehr traurich das der Hund im Tierheim sein muß.
darum muß er gleich weiter Vermitelt werden an eine Person die den Braucht.

Hessische Blindenführhundschule Blickpunkt GmbH Ko schrieb am 23.10.2006, 11:36

DAK

Zunächst möchten wir unsere tiefe Betroffenheit über den Unfall und deren Folgen zum Ausdrücken bringen. Auch wir als Blindenführhundschule mussten mehrfach mit dem Kompetenz-Center der DAK unsere Erfahrungen sammeln. Herr Lukas und dessen Kollegen sind uns hinreichend bekannt. Unsere unterschiedlichen Standpunkte werden gerichtlich geklärt. Leider scheint das Vorgehen der DAK gezielt und mit System zu erfolgen. Wirtschaftliche Interessen stehen hierbei im Vordergrund. Dieser aktuelle Fall untersteicht, das nach unseren Erfahrungen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich erscheint. Unsere Blindenführhundschule hat bereits seine Konsequnezen daraus gezogen. Wir können nur andere Hilfsmittelerbringer ermutigen aus diesem Vorfall zu lernen. Für weiteren Kontakt, Unterstützung und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
info@mein-blindenfuehrhund.de

Michael Knuffmann schrieb am 23.10.2006, 10:30

Blindenführhund schnellstens vermitteln!

Die Art wie man mit einem Blindenführhund gegenüber einer Krankenkasse wie die DAK umgeht, ist unerhört. Gerade bei diesem Fall sollte der Hund schnellstens einer anderen blinden Person anvertraut werden. Dmit kann
der Blindenführhund das vergangene Trauma besser vergessen und wird wieder an seine Aufgaben erinnert. Ein Tipp an alle blinden Leute mit ihren Blindenführhunden, sie sollten sich im Verkehr mit heller Kleidung und die Hunde mit heller oder reflektierenden Streifen auf den Kenn-Decken ausstatten. Ich z.B. benutze als E.-Rolli-Fahrer eine farblich, helle Signalweste und mein Behindertenbegleithund eine auffällige, reflektierende Kenndecke. So kann uns in dieser Jahreszeit, gerade Abends, wenn es eher dunkel wird, keiner als Autofahrer übersehen.
Michael Knuffmann

Otto DAK-Versicherter schrieb am 23.10.2006, 07:30

Analoger Fall gesucht

Es schaut so aus, als ob hier wieder mal ein allseitsgefürchtetes "Kompetenz"-Center dieser Kasse im Spiel ist. Einer dieser zu allem fähigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin glaubt wohl, dass der Hund zu einem übrigen Rollstuhl einen analogen Fall darstellt. Vielleicht sollte man wirklich mal eine Sammlung von Entscheidungen dieser "Kompetenz"-Center anlegen und veröffentlichen. Wenn diese für die Betroffenen nicht oft so fatal wären, käme man aus dem Staunen nicht mehr heraus.

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