
Berlin (kobinet) Ein neuer Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seine Arbeit aufgenommen. Dies teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Presseinformation mit. Der Beirat wird für das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungsverfahren geändert werden kann. Die Mitglieder des Beirats sind so ausgewählt, dass alle Interessenslagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes "Pflege" berücksichtigt werden, heißt es in der Presseinformation. Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, sagte dazu: "Die Mitglieder des Beirats haben eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, da sie bei ihrer Arbeit sowohl die Bedürfnisse der vielen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland im Auge haben als auch die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen. Die Arbeit des Beirates greift inhaltlich wie zeitlich über die Vorbereitung der kommenden Pflegereform hinaus. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirkt." Das Gesamtvorhaben zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens soll bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein. omp
Stefan Krusche schrieb am 16.11.2006, 09:17
Es würde mich sehr interessieren, ob in dem Beirat auch behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen vertreten sind. Wie war doch unser aller Motto im Jahr 2003: Nichts über uns ohne uns!
Ursula Obermayr schrieb am 15.11.2006, 16:37
"schafft sich einen Beirat", sagte Prof. Udo Steiner in seiner Vorlesung Verwaltungsrecht, als er noch an der Uni Regensburg lehrte. Heute gehört er dem Bundesverfassungsgericht an, aber sein Ausspruch ihat an Aktualität nichts eingebüßt.