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20.11.2006 - 12:30

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aus Sicht behinderter Frauen.

Bremen (kobinet) Das Weibernetz hat einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aus der Sicht von Frauen mit Behinderung ins Internet eingestellt. "Seit 18. August 2006 soll das AGG vor Benachteiligungen im Bereich der Arbeit, bei Massengeschäften und privaten Versicherungsverträgen schützen. Wir haben nun die wichtigsten Paragrafen mit Beispielen für behinderte Frauen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt", erklärte Martina Puschke vom Weibernetz heute am Rande des Visionenkongresses der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in Bremen. omp Link zu den Infos zum AGG 

 
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