Kassel (kobinet) Der Antrag, der am Montag Abend in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedet wurde, hat zwar keinen direkten Einfluss auf die Bundespolitik, ist aber ein weiteres wichtiges Signal dafür, dass der Druck in Sachen Aufnahme behinderter Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz parteiübergreifend wächst. Das Kasseler Stadtparlament hat nämlich einstimmig einen Antrag der Grünen beschlossen, durch den der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert werden, dafür einzutreten, dass behinderte Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz mit aufgenommen werden.
«Für uns ist es angesichts der vielfältigen Benachteiligungen behinderter Menschen im privatrechtlichen Bereich selbstverständlich, dass behinderte Menschen in einem Antidiskriminierungsgesetz mit aufgenommen werden. Mit diesem Beschluss wollen wir der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag signalisieren, dass auch von kommunaler Seite aus erwartet wird, dass der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen auch im Privatrecht endlich verbessert wird», erklärte Elisabeth König von der Kasseler Rathausfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die den Antrag eingebracht hatte. omp
Da auch in anderen Kommunen zur Zeit ähnliche Anträge eingebracht werden, es bzw. Überlegungen hierfür gibt, dokumentieren wir den Text des Kasseler Beschlusses. Dieser lautet:
«Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich bei der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag dafür einzusetzen, dass behinderte Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen sind».