23.11.2006
- 14:20
Kein Verfassungsverstoß bei Hartz IV.
Kassel (kobinet) Der Regelsatz von 345 Euro monatlich bei den Leistungen nach Hartz IV verstößt nach einem heute bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel nicht gegen die Verfassung. Dies berichtet heute die tagesschau.
Die Richter haben bei ihrer Entscheidung u.a. auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers verwiesen, der auch die Höhe der Leistung umfasse. Mit dem Urteil wies das BSG dem Bericht zufolge die Klage einer früheren Industriearbeiterin aus dem badischen Landkreis Lörrach ab. Die heute 49-Jährige war nach einem Bandscheibenvorfall arbeitslos geworden und erhielt zunächst Arbeitslosengeld und danach Arbeitslosenhilfe. Ihren Antrag auf das Anfang 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II wies der Landkreis ab: Die Rente ihres Ehemannes von monatlich 928 Euro reiche auch für sie mit aus. Die Behörde war dabei von dem Regelsatz von 345 Euro je Erwachsenem ausgegangen, zuzüglich der Kosten für die Unterkunft. In ihrer Klage machte die Frau dem tagesschau-Bericht zufolge geltend, der Regelsatz von 345 Euro für Alleinstehende und 311 Euro für Ehepartner sei zu niedrig und daher verfassungswidrig. omp
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