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28.11.2006 - 00:01

Regierungskoalition muss auf Rentenkürzungsgesetz verzichten.

Berlin (kobinet) Der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat die Bundesregierung aufgefordert, den Inhalt der Studie der Deutschen Rentenversicherung DRV zur Rente mit 67 ernst zu nehmen und Benachteiligungen zu beseitigen, anstatt die Situation zu verschärfen. Frauen seien die wahren Verlierer der Rente mit 67. Laut der Studie zählen vor allem Frauen, schwer körperlich Arbeitende und Akademiker zu den Verlierern der Rente mit 67, weil sie aufgrund ihrer Erwerbsbiographie kaum Chancen haben, abschlagsfrei nach mindestens 45 Beitragsjahren mit 65 in den Ruhestand zu gehen, heißt es in einer Presseerklärung des VdK. Einschränkend auf die Rentenbiographie wirkten sich vor allem auch die geringen Beschäftigungschancen Älterer aus. "Solange die Hälfte der Firmen in Deutschland keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 50, geschweige denn über 55 Jahren beschäftigen, muss die Bundesregierung auf ein Gesetz zur Rente mit 67 verzichten. Sie muss die Wirtschaftsverbände zu einer positiven Erklärung veranlassen, dass die Wirtschaft alles tun wird, um Menschen bis 65 arbeiten zu lassen, wenn sie dies können und wollen. Man darf den zweiten nicht vor dem ersten Schritt tun, um glaubwürdig zu bleiben", so Walter Hirrlinger. Wenn nur 10,7 Prozent der Frauen selbst bei sehr großzügiger Anrechnung von Kindererziehungszeiten und 29,8 Prozent der Männer die erforderlichen 45 Beitragsjahre aufwiesen, um mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, so müsse die Bundesregierung ihr Vorhaben diesen Erkenntnissen anpassen, forderte Hirrlinger. "Mit einem neuen Rentenkürzungsgesetz schafft die Bundesregierung nur neue Ungerechtigkeit", ist Hirrlinger überzeugt. omp 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Elisabeth Riediger-Wirthensohn schrieb am 28.11.2006, 10:20

Ungerechtigkeit für alle Frauen!

Wer kann sich noch Kinder leisten?
Geburtsbehinderte Mama geht,Fachhochschulreife, es liegt also nicht nur an Bildung, mit 55 in Erwerbsminderungsrente, weil es keine Arbeitgeber gibt, die behindertengerechten Ganztagsjob vorhalten oder bereit sind, diese behinderte Frau in Arbeit zu stellen.- Die gleiche Frau musste Kinderbetreuungskosten selbst finanzieren, als es weder Halbtagsstellen, Erziehungsgeld oder Elterngeld,Kinderbetreuungseinrichtungen,durchlässige Öffnungszeiten gab,dies auch als Alleinerziehende.-Die gleiche (behinderte) Frau hat auch noch die Verkürzung der Bezugsdauer des Kindergeldes vom 27. auf das 25. Lebensjahr hinzunehmen. Zudem werden nicht mehr alle Ausbildungszeiten/Schulzeiten vom Rententräger anerkannt. hinzunehmen.- Zeiten der Familienarbeit mit Mehrbelastung wegen Behinderung, Erziehungszeiten, Familienarbeit bleiben größtenteils auf der Strecke.
Also junge Frauen, geniest das Leben, lasst euch sterilisieren!-Grüsse, Elisabeth Riediger-Wirthensohn

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