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01.05.2003 - 15:51

Freiheit der Kunst.

Berlin (kobinet) Tief betroffen und enttäuscht haben behinderte Menschen
auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts reagiert, das nach der
Verhandlung über die Klage des Sozialverbands VdK zum Holocaust-Mahnmal
die Freiheit der Kunst vor die Wünsche und Forderungen Behinderter
setzte. Die Arbeiten am Berliner Holocaust-Mahnmal können wie geplant
fortgesetzt werden, berichtet heute die Presse in einer Meldung der
französischen Nachrichtenagentur AFP: Das Berliner Verwaltungsgericht
entschied, dass das im Bau befindliche Denkmal mit seinen 2700
Betonstelen nicht vollständig für Rollstuhlfahrer zugänglich sein müsse.
Die Richter wiesen damit eine Klage des Sozialverbandes VdK ab, der eine
bauliche Veränderung an dem Projekt gefordert hatte. Es gebe ein
erhebliches öffentliches Interesse an der Errichtung des Mahnmals nach
den Plänen des US-Architekten Peter Eisenman, hieß es in dem Urteil.

Nach einer etwa sechs Stunden währenden Verhandlung begründete das
Gericht seine Entscheidung mit der auch im Grundgesetz verbrieften
Freiheit der Kunst. Die Richter betonten, dass das Mahnmal südlich des
Brandenburger Tores auch nach den bisherigen Planungen für Behinderte
zumindest eingeschränkt zugänglich sei. Demgegenüber hatte der VdK
Berlin-Brandenburg in der Verhandlung moniert, dass die Stelen in einem
Abstand von 0,95 Metern aufgestellt würden. Das Gelände sei nur in 13
Achsen für Behinderte im Rollstuhl nutzbar. Die übrigen Bereiche des
Stelenfeldes seien wegen der wellenförmigen Vertiefungen des Geländes
für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Dadurch seien die Behinderten in
der Erlebbarkeit des Mahnmals erheblich benachteiligt.

Landesbehindertenbeauftragter Martin Marquard und Dr. Manfred Schmidt
vom Landesbehindertenbeirat sowie Aktivistinnen vom
Spontanzusammenschluss «Mobilität für Behinderte» hatten der Verhandlung
beigewohnt. «Es wurde ein schwarzer Tag für uns», sagte Ursula Lehmann
gegenüber kobinet. «Jetzt müssen wir damit leben, dass die Freiheit der
Kunst Vorrang gegenüber berechtigten Forderungen behinderter Menschen
hat. Die Senatsbürokratie hat sich am Ende zum Sieg vor Gericht
gratuliert.» sch

 

 
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