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kobinet-nachrichten 05.12.2006 - 10:46
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Qualifikation schützt nicht vor Arbeitslosigkeit

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Reutlingen (kobinet) Sämtliche Förderprogramme der Bundesregierung zur beruflichen Integration behinderter Menschen nutzen wenig, wenn Arbeitgeber behinderte Mitarbeiter entlassen, sobald Zuschüsse auslaufen. Selbst gute Qualifikation schützt nicht vor Arbeitslosigkeit. Das musste auch der Reutlinger Programmierer Markus Lemcke erfahren. Eineinhalb Jahre arbeitete der Spezialist für barrierefreie Internetseiten und Behindertensoftware als Programmierer auf der Schwäbischen Alb. Seit Oktober ist er nun wieder einmal arbeitslos.

"6 Wochen bevor die Zuschüsse der Arbeitsagentur zu Ende gingen, bekam ich die Kündigung vom Chef", berichtet Lemcke, der jetzt wieder Arbeit suchend ist. In der freien Marktwirtschaft habe er nur schlechte Erfahrungen gemacht, meint der Rollstuhlbenutzer: "Die meisten Nichtbehinderten möchten eben keine Rücksicht nehmen auf jemanden, der behinderungsbedingt eine verlangsamte Arbeitsgeschwindigkeit hat".

Nun hofft er, eine Anstellung als Programmierer oder IT-Spezialist in einer Behinderteneinrichtung bzw. sozialen Einrichtung zu finden, in der seine Behinderung keine Rolle spielt. "Am liebsten würde ich Behindertensoftware oder barrierefreie Webseiten erstellen, bin aber für andere Aufgaben im IT-Bereich genauso zu haben". elba

Internetseite von Markus Lemcke
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