Dresden (kobinet) Seit mehr als zwei Jahren warten Menschen mit Behinderungen in Sachsen auf ein Landesgleichstellungsgesetz / Integrationsförderungsgesetz. Dazu hatte eine von der LAGH und vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS) ins Leben gerufene Initiativgruppe einen Vorschlag erarbeitet, zur Diskussion vorgelegt und ihn unter Einbeziehung Ihrer Anregungen und Ergänzungsvorschläge Ende 2000 den Fraktionen des Sächsischen Landtages sowie der Staatsregierung übergeben.
Sowohl der damalige Sozialminister, Dr. Geisler, als auch die jetzige Sozialministerin, Weber, sicherten zu, den Gesetzesentwurf unter Nutzung der Vorschläge der Initiativgruppe bis Ende 2002 vorzulegen und bereits vor der Einreichung an den Landtag eine breite Diskussion zu ermöglichen. Diese Versprechungen wurden nicht gehalten, obwohl das (Bundes-) Gleichstellungsgesetz nunmehr seit Mai 2002 in Kraft und damit auch der ergänzende Regelungsbedarf für ein Landesgesetz bekannt ist.
Trotz mehrmaliger nachdrücklicher Forderungen wurden weder die LAGH bzw. ihre Mitgliedsvereinigungen noch der Sächsische Landesbeirat für Behindertenfragen hinreichend über den Stand der Erarbeitung des Gesetzes unterrichtet oder in die Formulierung von inhaltlichen Schwerpunkten einbezogen. Aus diesem Grund veranstaltet die LAGH Sachsen und der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. bis Montag früh eine einmalige Email-Aktion. elba
Weitere Infos auf der Homepage des LSKS und der LAGH www.bsk-sachsen.de.