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23.12.2006 - 06:59

Zur Strafe ins Heim.

Von Eckard Rohrmann Marburg (kobinet) Am 21. Dezember hatte das Landgericht Marburg über den Fall eines 82-jährigen Rentners aus Gladenbach zu urteilen, der seine 71-jährige Ehefrau mit dem Kissen erstickt hatte. Die beiden führten über 50 Jahre eine "Bilderbuch-Ehe", bis die Frau vor zwei bis drei Jahren an Alzheimer erkrankte. Der Mann war mit der Pflege seiner Frau offensichtlich weitgehend auf sich gestellt und überfordert. "Ich wollte meine Frau in Ruhe pflegen, bis ich sterbe", erklärte er vor Gericht. "Meine Schwiegermutter haben sie im Pflegeheim nicht gut behandelt. Ich wollte nie, dass meine Frau in so ein Heim kommt." Nun droht dem Mann, was er seiner Frau ersparen wollte. Als die Frau am Morgen des 11. Juni 2006 ihren Mann, während er sie pflegte, beschimpfte und tätlich wurde, versuchte er sie mit dem Kissen zu beruhigen, dies mit tödlichem Ausgang. Der Mann befand sich nach Einschätzung des Gerichts in einer "aussichtslosen und schrecklichen Situation". Anerkennend stellte der Richter fest: "Er hat sie gepflegt und liebevoll umsorgt." Er hielt eine milde Strafe für angemessen und verurteilte ihn zu einer fünfjährigen Haftstrafe, die er unter der Auflage aussetzte, dass der Mann diese Zeit in einem Pflegeheim verbringt. Offen bleibt die Frage: Was geschieht nach den fünf Jahren? Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob der Mann in seinem Alter die nächsten fünf Jahre überlebt - Pflegeheime sind konzeptionell darauf ausgelegt, dass man dort bis zum Tod verbleibt. Hilfen zum Wiederauszug gibt es dort nicht. Sie sind auch von außen nicht zu erwarten. Faktisch also bedeutet das so mild gemeinte Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit: Lebenslange Haftstrafe im Heim. sch Prof. Dr. Eckard Rohrmann ist an der Philipps-Universität, Institut für Erziehungswissenschaft, in Marburg tätig 

 
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