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kobinet-nachrichten 05.01.2007 - 21:32
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Liechtensteins Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft

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Vaduz (kobinet) Das Behindertengleichstellungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sind am 1. Januar in Kraft getreten, berichtet Alex Biedermann heute gegenüber BIZEPS-INFO. Der Experte und Mitarbeiter der Regierung in Vaduz, der anfangs an der Schaffung des Gesetzesentwurfs beteiligt war, verweist auf die nun veröffentlichten Textfassungen im Internet.

Um das Gesetz wurde in Liechtenstein seit dem Jahr 2002 gerungen. Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen müssen bei einem Neubau oder Umbau sowie bei einer Umnutzung nun barrierefrei gestaltet werden. Bei einer ersten Durchsicht fiel BIZEPS-INFO die über weite Strecken gleiche Textierung im Vergleich mit dem österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf. Doch bei genauerem Lesen enthalte es Bestimmungen, die weit über jene aus Österreich hinausgehen. Der wohl auffallendeste Unterschied sei ein Unterlassungsanspruch, um den die österreichische Behindertenbewegung vergebens gekämpft hat. Positiv wirkt die dazugehörige Verordnung, die nicht ganz unähnlich der Konstruktion in der Schweiz erstellt wurde. Diese Verordnung schreibt wichtige Vorschriften - wie Normen - fest. Der österreichische Gesetzgeber hat sich - trotz massiver Forderungen der Behindertenbewegung - dazu nicht durchringen können und Normen nur in den Erläuterungen erwähnt. lad 

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