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21.01.2007 - 11:42

Anhörung zur Stammzellforschung im Bundestag.

Berlin (kobinet) Der Forschungsausschuss des Deutschen Bundestags hat eine Expertenanhörung zur Stammzellforschung beschlossen. Dies berichtet das 1000Fragen-Projekt der Aktion Mensch. Auf die Anhörung haben sich die Obleute aller Fraktionen im Forschungsausschuss geeinigt. Es sei die "ureigene Aufgabe" des zuständigen Fachausschusses, möglichen Veränderungsbedarf an der Gesetzeslage auszuloten. Die Anhörung solle im Frühjahr stattfinden. Damit sei das Thema Stammzellforschung wieder dort, wo es in erster Linie hingehöre: im Parlament, so die Ausschussvorsitzende Ulla Burchardt von der SPD. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte dem Bericht zufolge im November eine grundlegende Revision des Anfang 2002 in Kraft getretenen Stammzellgesetzes gefordert. Seitdem dauert die Kontroverse um eine Novellierung an. Die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen ist in Deutschland generell verboten, weil dadurch Embryonen zerstört werden. Nach der geltenden Stichtagsregelung dürfen Wissenschaftler aber embryonale Stammzellen verwenden, die vor 2002 im Ausland entstanden. omp Link zum Bericht des 1000Fragen-Projektes der Aktion Mensch 

 
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