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kobinet-nachrichten
22.03.2007 - 11:35
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Frankfurt am Main (kobinet) Die Elterninitiativen Gemeinsam leben - gemeinsam lernen fordert einen Rechtsanspruch auf gemeinsame Beschulung nachdem der UN Sonderberichterstatter festgestellt hat, dass das deutsche Schulsystem Kinder mit Behinderungen diskriminiert.
Gestern veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, den Bericht über seinen Besuch in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr. Sein besonderes Augenmerk galt dabei auch der Situation von Kindern mit Behinderungen. Das Fazit ist nach Ansicht von Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" deutlich: "Nicht die Menschen müssen sich dem Bildungssystem anpassen, sondern das Bildungssystem den Menschen". Munoz kritisiert, dass deutsche Regelschulen auf Kinder mit Behinderungen nicht eingerichtet sind. Das Konzept der Integration - seit den 80er Jahren in Deutschland erkämpft und sehr zögerlich umgesetzt - habe nicht verhindert, dass die meisten dieser Kinder gezwungen sind, Sonderschulen zu besuchen - auch gegen den Willen ihrer Eltern. Weder gebe es ein wirksames Schulwahlrecht der Eltern, noch sei eine rechtliche Perspektive zu erkennen, wie das Problem der Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen aus dem allgemeinen Schulsystem in Zukunft gelöst werden solle.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen teilt die Kritik des UN-Sonderberichterstatters Vernor Munoz am deutschen Bildungssystem. "Kein anderer europäischer Staat weigert sich so hartnäckig wie Deutschland zu akzeptieren, dass behinderte Kinder ins allgemeine Schulsystem gehören, dass Förderung zum Kind gebracht werden muss und nicht umgekehrt", pflichtet Sibylle Hausmanns von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen der Analyse des UN-Inspektors bei: "Der Unterricht in speziellen Förderschulen, wie er hierzulande üblich ist, sondert Kinder mit Behinderungen von der Gesellschaft der Gleichaltrigen ab. Er behindert sie darin, am ganz normalen Leben teilzuhaben. Und er enthält allen Kindern die Erfahrung mit der ganzen Vielfalt des Lebens vor."
In der Bundesarbeitsgemeinschaft sind Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung organisiert, die schon vor Jahren erkannt haben, dass eine Schule, die in der Lage ist, produktiv mit Vielfalt umzugehen, für alle Kinder die bessere Schule ist. Was seit Pisa in aller Munde ist: der Umgang mit Heterogenität im Klassenraum, mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen, das wurde in den Schulversuchen zum Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in den 80er Jahren erprobt und wissenschaftlich erforscht. Das Ergebnis: Inklusive Bildung, also ein Schulsystem, das kein Kind aus der allgemeinen Schule ausschließt, verbessert nach Ansicht des Verbandes die Lernleistung aller Kinder und schult zudem in besonderem Maße ihre sozialen Fähigkeiten. Aber noch weigerten sich die Kultusministerien, die Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen hofft hier auf die Wirkung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, die die Bundesrepublik Deutschland am 30. März in New York unterzeichnen wird. Artikel 24 der Konvention enthält das Recht auf inklusive Bildung. omp
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