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27.03.2007 - 11:47

Freie Fahrt durch Europa - aber nicht zwischen Surfbrettern, Skiern und Fahrrädern.

Berlin (kobinet) Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, hat heute seine Forderung bekräftigt, dass behinderte Menschen europaweit gleichberechtigt reisen können. Anlässlich der Behandlung der sogenannten Passagierrechte-Verordnung im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union begrüßte es der christdemokratische Bundestagsabgeordnete, dass Eisenbahnunternehmen verpflichtet werden, mobilitätseingeschränkte Reisende, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, zu befördern.

Nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen in Zügen allerdings auch sogenannte Mehrzweckräume eingerichtet werden. Die Räume sind für Sportgeräte und Fahrräder, aber auch für Rollstühle vorgesehen.

"Dies könnte von Eisenbahnunternehmen so verstanden werden, dass sie Rollstuhlfahrer nur in Mehrzweckräumen zwischen Skiern, Surfbrettern und Fahrrädern befördern müssen, was nicht dem Verständnis der Union von gleichberechtigtem Reisen entspricht. Außerdem ist aus zahlreichen Zuschriften von Rollstuhlfahrern bekannt, dass Mehrzweckräume meist derart zugestellt sind, dass für Rollstuhlfahrer gar kein Platz mehr bleibt", erklärte Hüppe.

Rollstuhlfahrer müssten aus Sicht seiner Fraktion selbstverständlich einen Anspruch auf Beförderung im Personenabteil haben. "Die Bundesjustizministerin hat auf meine Nachfrage hin bekräftigt, dass sie die Bedenken der Union teilt und sich dafür einsetzen will, dass ein Anspruch von gehbehinderten und anderen mobilitätseingeschränkten Menschen zur Beförderung im Personenabteil durchgesetzt wird", so Hüppe. sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

M. Westphal schrieb am 27.03.2007, 15:56

Radfahrer/innen sollen ihre Fahrräder überhaupt er

Hallo,
freie Fahrt für Fahrradfahrer/innen, wenn diese ihre Fahrräder und das Gepäck nicht wie wild in den Rolliabteilen hinstellen, nicht sichern und dann auf die besseren Sitzplätze im gesamten Zug verduften.
Außerdem sollte es, genau wie für Elektrorollstühlle ab einer Geschwindigkeit von 10 km/h Versicherungspflicht geben, damit gegebenenfalls auch Ansprüche (unter anderem Schmerzensgeld) gegenüber geschädigt habenden Radfahrer/innen geltend gemacht werden kann.
A. H.

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