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02.04.2007 - 00:01

Öl- oder Katheterwechsel?.

Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz

München / Augsburg (kobinet) Nein, es ist kein verspäteter Aprilscherz - auch kein schlechter. Eine Broschüre des "Zentrums Bayern Familie und Soziales" verspricht behinderten Menschen unter gewissen Voraussetzungen Hilfen zur Pflege und Wartung. Die Broschüre ist unter dem Titel Wegweiser 2006 - Rechte und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen erschienen. Darauf hat kobinet-Leserin Elke Klein unsere Redaktion aufmerksam gemacht.

In der Broschüre heißt es: "Andere Hilfen nach dem SGB XII können in Betracht kommen, wenn und soweit der Bedarf des behinderten Menschen nicht auf andere Weise insbesondere durch gesetzlich zustehende Leistungen gedeckt wird. So kann z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden. Hilfe zur Pflege können behinderte Menschen erhalten, die so hilflos sind, dass sie nicht ohne Wartung und Pflege bleiben können ...".

Und in Wikipedia heißt es: "Als Wartung werden gemäß DIN 31051 (Stand 2003) Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Die Wartung wird im Allgemeinen in regelmäßigen Abständen und häufig von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt. So kann eine möglichst lange Lebensdauer und ein geringer Verschleiß der gewarteten Objekte gewährleistet werden. Fachgerechte Wartung ist oft auch Bestandteil der Gewährleistung".

Dass die Bayern den Ruf genießen, besonders traditionell zu denken, wissen die meisten. Doch manchmal ist es mehr als notwenig, "alte Zöpfe abzuschneiden". Der Begriff der Wartung hatte vor Jahrzehnten insofern eine positive Bedeutung im Bundessozialhilfegesetz (BSHG), als dass damit die "Zuwartung" also die Bereitschaft gemeint war.

Doch Sprache ist lebendig und beeinflusst das Denken und Fühlen oft im Unterbewusstsein. Mit "Wartung" ist nach dem Sprachgebrauch die Überprüfung und Instandhaltung eines Autos oder einer Maschine gemeint. Diesen Begriff in Bezug auf Menschen zu benutzen "versachlicht" und entmenschlicht diese.

Das hat auch der Bundesgesetzgeber irgendwann einmal erkannt und etwa Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts aus dem damaligen BSHG getilgt. Bei der Überführung des BSHG ins SGB XII wurde er logischerweise auch nicht mehr in Verbindung mit Menschen eingeführt. Hoffen wir, dass auch die Bayern bald im neuen Zeitalter ankommen.

Wie persönlich betroffen sich Rebecca Klein, eine junge Frau mit Autismus, durch den Begriff der Wartung fühlt, zeigt sie im nachfolgenden Gedicht:

Wartung?
wartung, hadere, könnte nie ertragen
wartung, warte, wärter betreiben
wir warten nie mehr willenlos auf wärter
wir warten nie mehr aufs gewartet werden
wir ERWARTEN persönliche assistenz!
abwarten werden wir nur noch kurz!
ach, zu warten haben als unwürdiges leben?
zuwarten heißt untätig warten!
nein, das warten ist vorbei!
warum?

"Nichts über uns ohne uns"
rebecca klein
märz 2007
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerd Frank schrieb am 02.04.2007, 07:44

wartung von Menschen ?????

Die Ausdrucksweise spricht meiner Meinung nach, dass wir behinderte Menschen immer noch nicht für so ganz voll genommen werden von einigen "sogenannten" nicht behinderten Menschen. Es fehlt nur noch das bei den Pflichteinsätzen bei Pflegebedürftigkeit (halbjährlich bzw. vierteljährlich) von "Inspektion"gesprochen wird. Ich empfinde es als Respektllosigkeit gegenüber behinderten Menschen von Wartung zu reden bzw. schreiben. Ein Tipp : Empfehlung eines Deutschkurses für diese Angestellten. Es ist zu hoffen das diese dabei noch was lernen. Wie sagt man/frau so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt.

MfG

G.Frank

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