Foto: Europäische Kommission
Wiesbaden (kobinet)
In Hessen war bisher für die Erteilung eines Parkausweises zwingend ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Das hessische Verkehrsministerium ermöglicht den Straßenverkehrsbehörden jetzt ab sofort die Ausstellung vorläufiger Parkausweise. Auf Antrag erhalten Betroffene diesen bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens. Dazu müssen der Nachweis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gestellt wurde sowie eine fachärztliche Bescheinigung vorhanden sein, die dem Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises beigefügt werden muss. Weitere Informationen sowie den Erlass sind auf dieser Internetseite nachzulesen.




