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Genf (kobinet)
Vor fast 20 Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese Menschenrechtskonvention, die von Deutschland ratifiziert wurde und am 26. März 2009 hierzulande in Kraft trat, hat vieles in Sachen Inklusion in Bewegung gebracht und macht deutlich, was noch zu tun ist. Besonders während der Corona-Zeit wurde deutlich, dass es auch konkrete Maßnahmen für den Schutz der Rechte von älteren Menschen braucht, eine Konvention über die Menschenrechte von älteren Menschen. Auch wenn Deutschland noch nicht als Treiber für eine solche Menschenrechtskonvention älterer Menschen bezeichnet werden kann, hat die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention für die Rechte älterer Menschen auf der Ebene der Vereinten Nationen konkrete Formen angenommen. Diese Woche, vom 26. bis 30. Oktober 2026, finden in Genf die Beratungen für eine solche Menschenrechtskonvention bei den Vereinten Nationen statt, die auch live im Internet über das UN-TV übertragen werden. Gerade auch für ältere Menschen mit Behinderungen ist dieser Prozess zur Stärkung ihrer Rechte wichtig.
Link zur Übertragung der Beratungen
Link zu Informationen zum Prozess der Entwicklung der Altenrechtskonvention




